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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) bei der Stadt Schleswig einzuführen.

 

  1. Dem Konzept zur Einrichtung eines Kommunalen Ordnungsdienstes einschließlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Die RV ist zuständig gem. § 27 Abs. 1 i. V. § 28 Ziff. 1 GO. Vorberatend  ist zuständig der der Bau- und Umweltausschuss gem. § 8 Abs. 1 b der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.

 

2.Sachdarstellung / Problemdarstellung

Seit geraumer Zeit nehmen in Schleswig die Beschwerden über wild abgelagerten Müll, Graffiti, unangeleinte Hunde, Fütterung von Möwen und Krähen usw. zu. Bereits in mehreren Gremien wurde angemerkt, dass die Kontrolle und die Präsenz von entsprechenden Ordnungskräften im öffentlichen Raum und der Verursacherermittlung erhöht werden sollte (u.a. HA am 18.03.2019, aber auch BUA, FA am 28.11.2018, SJS, WA am 21.08.2018), um Störungen der öffentlichen Sicherheit abzustellen und die Sicherheit des öffentlichen Raumes in Schleswig zu erhöhen.

 

Die vorgenannte Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist der Stadt mit dem vorhandenen Personal nicht möglich. Derzeit findet eine Kontrolle und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum durch die Überwachungskräfte lediglich in folgenden Bereichen statt: Überwachung des ruhenden Verkehrs, vereinzelt Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde auf den Königswiesen, Überprüfung der Schneeräumpflicht. Überdies wird auf Meldungen bei Verstößen gegen den Tierschutz, wilden Müll einschl. Autowracks reagiert. Im Gaststättenbereich werden durch den FD Ordnung und Bürgerangelegenheiten lediglich erstmalige Gaststättenabnahmen vorgenommen; Nachkontrollen sind personell derzeit nicht leistbar.

 

Um die Kontrollen und die Überwachung ordnungsgemäß erledigen zu können, bedarf es zusätzlichen und qualifiziert ausgebildeten Personals, das gleichzeitig den Bürgerinnen und Bürgern auch als Ansprechpartner vor Ort dienen kann.

 

Mehrere Städte in Schleswig-Holstein verfügen bereits seit geraumer Zeit über eigene Kommunale Ordnungsdienste bzw. über einen Außendienst mit Ermittlungstätigkeit (u. a. Geesthacht, Kaltenkirchen und Elmshorn).

Hier sind folgende Stellenanteile vorhanden:

Geesthacht

Kaltenkirchen

Elmshorn

Schleswig

1,5 VZ-Stellen Ü-Kräfte

1,15 VZ-Stelle Außendienst und Marktmeister

2 VZ-Stellen Ü-Kräfte

2 VZ-Stellen Außendienst und Marktmeister

2 VZ-Stellen Ü-Kräfte

2 VZ-Stellen Außendienst und Marktmeister

 

2 VZ-Stellen Ü-Kräfte

Keine Stellen Außendienst

 

In der LH Kiel wurden 2018 die 37 Stellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie des städtischen Ordnungsdienstes um 18 zusätzliche Kräfte aufgestockt und bilden fortan dort den neuen Kommunalen Ordnungsdienst. Aus der AG der Ordnungsämter im Städteverband Schleswig-Holstein ist bekannt, dass weitere Städte die Einführung eines Kommunalen Ordnungsdienstes planen.

 

Die Polizei Schleswig begrüßt die Einführung eines KOD in Schleswig ausdrücklich und sichert ihre Zusammenarbeit und Unterstützung zu.

 

 

3.Lösungsmöglichkeit

 

Für die Einführung eines KOD schlägt die Verwaltung folgendes Konzept vor:

 

Grundsätzliches

Kommunale Ordnungsdienste (KOD) übernehmen in Städten Aufgaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und widmen sich überwiegend der Verhinderung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sowie der Belästigungen der Allgemeinheit. Durch die Präsenz eines KOD kann die Sicherheit im öffentlichen Raum in der Stadt Schleswig verbessert werden. Hierzu bedarf es konkreter Absprachen und Abstimmungen mit der Polizei hinsichtlich Aufgaben –und Rollenverständnis.

 

Die Stadt Schleswig führt einen Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) ein, in dem die Überwachung des ruhenden Verkehrs integriert wird. Der KOD wird in Schleswig in folgenden Bereichen aktiv sein:

 

-          Tägliche Kontrollgänge und Präsenz im Stadtgebiet

-          Ansprechpartner auf der Straße bzw. in der Öffentlichkeit

-          Ordnungsbehördliche Ermittlungen, Beweissicherung und Kontrollen sowie Vollzug ordnungsbehördlicher Maßnahmen einschl. deren Dokumentation und Ahndung (Verwarnungen, Bußgelder) insbesondere in den Bereichen:

  • Überwachung der städtischen Satzungen mit Ordnungswidrigkeitentatbeständen wie z.B. Schneeräumpflicht
  • Vermüllungen und Verunreinigungen einschl. Kippen/Kaugummi sowie Hundekot
  • abgemeldete Kfz / Autowracks
  • Graffiti
  • Gefahrhunde / Anleinpflicht für Hunde
  • Tierschutz
  • Fütterung von Vögeln
  • Jugendschutz
  • Meldeangelegenheiten
  • Kontrollen einschl. Nachkontrollen im Gewerbe-, Gaststätten- und Spielhallenbereich
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Präventionsprojekte/ -maßnahmen zur Aufklärung der Bevölkerung
  • Marktaufsicht / Vertretung der Marktaufsicht

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KOD sollen in der Regel von Montag bis Samstag im Schichtbetrieb eingesetzt werden, bei Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen. Der KOD wird organisatorisch in den Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten, Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle, eingegliedert. Sie sollen zudem mit den Rechten einer Vollzugsbeamtin/eines Vollzugsbeamten nach § 252 Landesverwaltungsgesetzt SH (LVwG) ausgestattet werden, d.h. sie dürfen bei Bedarf Bürgerinnen und Bürger anhalten, befragen und in besonderen Fällen auch unmittelbaren Zwang anwenden.

 

Die Mitarbeitenden des KOD werden durch entsprechende und funktionelle Dienstkleidung für die Bevölkerung sofort erkennbar sein, sich aber von der Uniform der Polizei unterscheiden. Dafür ist es erforderlich, einheitliche Dienstkleidung für alle Kräfte des KOD zu beschaffen. Ferner werden alle Kräfte des KOD mit Diensthandys ausgestattet.

 

 

Qualifikation des KOD

Die Mitarbeitenden des KOD müssen dem Anspruch, zu Sicherheit und Ordnung beizutragen, gerecht werden können. Das vorgenannt beschriebene Aufgabenspektrum setzt entsprechend ausgebildetes Personal voraus. Dazu gehören neben der Vermittlung von Kenntnissen im Verwaltungs- und Ordnungsrecht auch Kenntnisse in der Eigensicherung.

 

Die Ausbildung soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsakademie Bordesholm erfolgen, wo auch der KOD der Stadt Kiel ausgebildet wurde. Die Stadt Kiel hat in diesem Zusammenhang angeboten, dass der Schleswiger KOD zusammen mit weiteren Mitarbeitenden für den dortigen KOD ausgebildet werden kann.

 

Neben dem vorhandenen Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs von zwei Vollzeitstellen, verteilt auf drei Mitarbeitende, werden im Haushalt 2020 zwei weitere Vollzeitstellen geschaffen. Die Besetzung dieser Stellen sollte sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich sein. Bei der in der Zukunft angestrebten weitergehenden bzw. flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung, wie sie spätestens mit dem Neubau des Parkhauses vorgesehen ist, wird es nach dem bestehenden Verkehrskonzept erforderlich sein, weitere Kräfte einzustellen und ebenso in den KOD zu integrieren.

 

9.Finanzierung

 

In den Haushalt 2020 sind die entsprechenden Mittel für Sachkosten, Personalkosten und Ausbildungskosten aufzunehmen. Es sind zusätzlich zu dem vorhandenen Personal zwei weitere Vollzeitstellen in den Stellenplan 2020 aufzunehmen.

 

Personalkosten (geschätzt):

In Kiel werden die Mitarbeitenden des KOD wegen des breiten Aufgabenspektrums nach EG 6 eingruppiert.

Zwei neue VZ Stellen mit Eingruppierung EG 6 (etwa 96.000 Euro), sowie neue Eingruppierung der vorhanden Überwachungskräfte von EG 5 nach EG 6  (etwa 4.000 Euro), zusammen etwa 100.000 Euro

 

Ausbildungskosten (geschätzt bei Teilnahme an der Ausbildung des KOD Kiel):

8.000 Euro

 

Sachkosten (Ausstattung, Diensthandys, Bekleidung usw.- geschätzt):

6.000 Euro

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit den zusätzlichen Planstellen auch zusätzliche Einnahmen durch Verwarnungen und Bußgelder erzielt werden, deren Höhe jedoch derzeit noch nicht näher eingeschätzt werden kann.

 

 

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