Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/181
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über eine Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur geplanten Absenkung der Kreisumlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Allgemeine Verwaltung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wessolowski, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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11.11.2019
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sach- und Problemdarstellung
§ 19 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz (FAG) verpflichtet die Kreise, von den kreisangehörigen Gemeinden eine Kreisumlage zu erheben, soweit die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Bedarfs nicht ausreichen. Nach § 19 Abs. 3 FAG sind vor jeder Entscheidung über eine Veränderung, also auch einer Absenkung, des Umlagesatzes die dem jeweiligen Kreis angehörenden Gemeinden anzuhören.
Der Kreis Schleswig-Flensburg und die Verhandlungsgemeinschaft der Städte und des Kreisverbandes des Gemeindetages Schleswig-Flensburg haben am 19.07.2017 eine Zielvereinbarung zur Begrenzung und Rückführung der Kreisumlagenanhebung für die Jahre 2018 und 2019 unterzeichnet. Die Ratsversammlung hat die Anhebung um 0,91 %-Punkte am 25.09.2017 zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Drucksache VO/2017/103). Ziel der seinerzeitigen Abstimmung war es u. a., die Anhebung auf zwei Jahre zu begrenzen und zum Jahr 2020 zurückzuführen.
2.Handlungsbedarf
Der Kreis Schleswig-Flensburg hat die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nun darüber in Kenntnis gesetzt, dass er beabsichtigt, die Kreisumlage auf 36,32 %-Punkte abzusenken und ihnen gleichzeitig die Gelegenheit gegeben, hierzu Stellung zu beziehen (siehe Anlage).
3.Bewertung
Aus Sicht der Stadt Schleswig ist die Absenkung auf den Umlagesatz von 36,32 % positiv zu bewerten, aber letztlich auch nur die logische Folge der seinerzeitigen Vereinbarung. Es war von vornherein geplant, die Erhöhung für einen Zeitraum von zwei Jahren durchzuführen. Dies war aus städtischer Sicht ein harter – aber zugunsten des Kreises erforderlicher – Beitrag und führte zu einem Mehraufwand bei der Stadt Schleswig von rund 500.000 € in den Jahren 2018 und 2019.
4.Finanzielle Auswirkungen
Die Absenkung der Kreisumlage um 0,91 %-Punkte ergibt für die Stadt Schleswig eine Minderbelastung von 275.800 € im Jahr 2020. Dieser Minderaufwand ist bereits in den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr eingearbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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(wie Dokument)
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138,8 kB
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