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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig wird in der Fassung der Drucksache VO/2019/188 nebst Anlagen beschlossen.

 

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Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

1.Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2.Sachdarstellung und Faktoren

Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.

 

Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Fehlbetrag i. H. v. rund 1,8 Mio. € aus. Nachstehend führe ich die Veränderungen ab 100.000 € gegenüber dem Vorjahr auf:

 

Verbesserungen:

1)       

Gewerbesteuerumlage

- 1.180 T€

2)       

Einkommensteuerbeteiligung

+ 355 T€

3)       

Schulkostenbeiträge Gymnasien

+ 300 T€

4)       

Gesellschafterbeitrag SHLT

- 157 T€

5)       

Gemeindestraßenunterhaltung (Instandhaltung…)

- 154 T€

6)       

Zuschüsse und Kostenerstattungen VHS-Projekte

+ 125 T€

7)       

Geschäftsaufwendungen Gemeindestraßen

- 119 T€

8)       

Schlüsselzuweisungen zentrale Orte

+ 117 T€

9)       

Grundsteuer B

+ 100 T€

 

Verschlechterungen:

1)       

Personalaufwendungen

+ 1.706 T€

2)       

Schlüsselzuweisungen

- 1.352 T€

3)       

Kreisumlage

+ 489 T€

4)       

Gewerbesteuer

- 300 T€

5)       

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

- 249 T€

6)       

Bewirtschaftung der Grundstücke, bauliche Anlagen

+ 159 T€

7)       

Leistungspauschale Umweltdienste

+ 249 T€

8)       

IT-Aufwendungen

+ 112 T€

9)       

Reduzierung der Zuweisungen für Asylsuchende

- 103 T€

 

In der Haushaltsdrucksache habe ich darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 17 bis 23 erläutert.

 

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2019 aufgelaufenen Defizite von rund 1,4 Mio. € sowie der in den folgenden vier Jahren entstehenden Defizite von rund 6,8 Mio. € wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2023 voraussichtlich auf rund 8,2 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7.

 

Das Investitionsvolumen sinkt von rund 9,2 Mio. € in 2019 auf rund 8,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2020 und beschränkt sich insgesamt betrachtet überwiegend auf faktische Notwendigkeiten. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab 50.000 € habe ich auf den Seiten 24 bis 31 dargestellt. Ein erheblicher Anteil der Investitionen ist für geförderte Mnahmen vorgesehen.

 

Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) habe ich auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2020 voraussichtlich rund 24,2 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich auf rund 58,1 Mio. € an.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf rund 15,2 Mio. € (s. a. Seite 581); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):

1)       

Bruno-Lorenzen-Schule: Gebäudeinstandsetzung

5.000 T€

2)       

Bau Multifunktionale Kulturstätte

1.950 T€

3)       

Straßenausbau Flensburger Straße

1.891 T€

4)       

Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen

1.629 T€

5)       

Baugebietserschließung Wichelkoppeln

1.150 T€

6)       

Domschule: Instandsetzung Sporthalle

1.000 T€

7)       

Bruno-Lorenzen-Schule: Neubau Klassenräume

1.000 T€

8)       

Neubau Feuerwache Nordost

1.000 T€

9)       

Straßenausbau Flensburger Straße (RW-Kanal)

391 T€

10)  

Brandschutz: Ersatzbeschaffung Schlauchwagen

165 T€

11)  

Umgestaltung Stadtmuseum

59 T€

 

Die geplante Entwicklung der Liquidität ist dem Finanzplan zu entnehmen. Positiv zu erwähnen ist die Tatsache, dass der noch vor einigen Jahren existierende hohe Bestand an Kassenkrediten vollständig abgebaut werden konnte und auch im mittelfristigen Planungszeitraum unverändert bleiben wird.

 

3.Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig ist – trotz verbesserter Ertragslage – nach wie vor nicht gegeben. Ich verweise insofern auf die Übersicht über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Seite 33 sowie auf die Übersicht zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen auf Seite 37.

 

Demzufolge muss es vorrangig das Ziel sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und vor allem zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind unerlässlich.

 

In diesem Zusammenhang verweise ich auf meine Drucksache VO/2019/202 (Sachstandsbericht über einen strukturierten Prüfprozess zur Haushaltskonsolidierung), der u. a. den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes enthält. Verwaltungsseitig wird auf eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf den Mindesthebesatz für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen i. H. v. 380 v. H. verzichtet, da die Ratsversammlung diesen Vorschlag vor einem Jahr mehrheitlich abgelehnt hat.

 

Weitere Erläuterungen werde ich im Rahmen der Beratungen geben.

 

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Anlagen

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