Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/201
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Billigung des Konzernjahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für das Geschäftsjahre 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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11.11.2019
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Konzernjahresabschluss 2018 sowie den Konzernlagebericht 2018 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zu billigen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Konzernjahresabschluss mit Lagebericht für das Jahr 2018 festzustellen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Konzernabschluss für das Jahr 2018 vor. Der Konzernabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe wurde von Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Das Überschreiten von größenabhängigen Grenzen (Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeiter) des § 293 HGB führt dazu, dass die Befreiungstatbestände zur verpflichtenden Aufstellung eines Konzernabschlusses nicht zur Anwendung kommen und die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH (als Konzernmutter) einen Konzernabschluss und Lagebericht aufzustellen hat.
Der Konsolidierungskreis, also die Unternehmen die in den Konzernabschluss einzubeziehen sind, umfasst neben den Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, folgende Unternehmen:
Gesellschaft | Sitz | Anteil in % | Konsolidierungsmethode |
Schleswiger Stadtwerke GmbH | Schleswig | 90,0 | Vollkonsolidierung |
Richter GmbH | Schleswig | 100,0 | Vollkonsolidierung |
Biogas Schleswig GmbH | Schleswig | 50,00 | At Equity |
stn GmbH | Schleswig | 49,00 | At Equity |
Die übrigen Unternehmen werden, aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung, lediglich mit den Anschaffungskosten der Beteiligung einbezogen.
Vollkonsolidierung bedeutet, dass das Vermögen, die Schulden, die Erträge und Aufwendungen der Tochterunternehmen vollständig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Dabei wird die Aktiva und Passiva aus den Einzelbilanzen der Mutter- und Tochterunternehmen vollständig aufsummiert und unter Verrechnung der Beteiligungen der Muttergesellschaft mit den entsprechenden Anteilen am Eigenkapital der Töchter und unter Saldierung der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie unter Eliminierung der Zwischengewinne und -verluste zusammengefasst ausgewiesen. Analog erfolgt die Konsolidierung der Konzern-GuV.
Die At-Equity-Methode wird bei Beteiligungen angewendet, bei denen ein maßgeblicher, jedoch kein beherrschender, Einfluss ausgeübt werden kann. Im Gegensatz zur Vollkonsolidierung wird bei dieser Methode die Beteiligung als Vermögensgegenstand gezeigt. Die Grundidee der Equity-Methode ist es, den Beteiligungsbuchwert in der Bilanz des Mutterunternehmens spiegelbildlich zur Entwicklung des anteiligen Eigenkapitals am beteiligten Unternehmen weiterzuentwickeln.
Ein Beschluss über die Gewinnverwendung kann in einem Konzern nicht gefasst werden, da es sich bei dem Konzernabschluss lediglich um zusammengefasste/konsolidierte Einzelabschlüsse handelt.
