Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/219

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1)      Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

1.Es betragen

 

1.1im Erfolgsplan

die Erträge5.339.100 Euro

die Aufwendungen5.331.500 Euro

der Jahresgewinn       7.600 Euro

 

1.2im Vermögensplan

die Einzahlungen   567.700 Euro

die Auszahlungen   567.700 Euro

 

 

2.Es werden festgesetzt

 

2.1der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf    287.300 Euro

 

2.2der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   0 Euro

 

2.3der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf 1.000.000 Euro

 

Reduzieren

Sachverhalt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

 

Sachdarstellung

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2020 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 5. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

-          dem Erfolgsplan,

-          dem Vermögensplan,

-          der Stellenübersicht,

-          der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2018 und 2019 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2020 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2020 sind in Summe 5.339.100 Euro an Erträgen und 5.331.500 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 7.600 Euro sollen 50 % an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2020 betragen 567.700 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 287.300 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- bleibt unverändert.

 

Gebührenvorkalkulation

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes S-H. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

Aus der Gebührenvorkalkulation ergeben sich keine Veränderungen für die Benutzungsgebühren Winterdienst und Straßenreinigung.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...