Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/219
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste -
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Fachdienst Finanzen; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Wolfgang Schoofs
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Vorberatung
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11.12.2019
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2020 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1.Es betragen
1.1im Erfolgsplan
die Erträge5.339.100 Euro
die Aufwendungen5.331.500 Euro
der Jahresgewinn 7.600 Euro
1.2im Vermögensplan
die Einzahlungen 567.700 Euro
die Auszahlungen 567.700 Euro
2.Es werden festgesetzt
2.1der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionsförderungs-
maßnahmen auf 287.300 Euro
2.2der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 0 Euro
2.3der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 1.000.000 Euro
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
Sachdarstellung
Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2020 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.
Der Wirtschaftsplan 2020 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 5. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus
- dem Erfolgsplan,
- dem Vermögensplan,
- der Stellenübersicht,
- der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.
Erfolgsplan
Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2018 und 2019 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2020 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2020 sind in Summe 5.339.100 Euro an Erträgen und 5.331.500 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.
Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 7.600 Euro sollen 50 % an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.
Vermögensplan
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2020 betragen 567.700 Euro.
Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 287.300 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit 1.000.000 Euro unverändert.
Stellenübersicht
Die Anzahl der Stellen bei der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- bleibt unverändert.
Gebührenvorkalkulation
Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes S-H. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehören auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.
Aus der Gebührenvorkalkulation ergeben sich keine Veränderungen für die Benutzungsgebühren Winterdienst und Straßenreinigung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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260,4 kB
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