Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/011-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Betriebsübergang der "HEIMAT" auf die Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachbereich I Zentraler Service
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Sachau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Zur Übernahme des Betriebes des Varieté-Theaters "Heimat - Raum für Unterhaltung" durch die Stadt Schleswig wird beschlossen:
- Die Stadt Schleswig ermächtigt die Verwaltung, auf Grundlage der diesem Beschluss als Anlage im Entwurf beigefügten Vereinbarung noch im Jahr 2019 den Betrieb des Varieté-Theaters "Heimat - Raum für Unterhaltung" von der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zu übernehmen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
- Die Stadt Schleswig beauftragt die Verwaltung, den Betrieb des Varieté-Theaters "Heimat - Raum für Unterhaltung" zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf eine städtische Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Ziff. 17 der Gemeindeordnung Schleswig Holstein.
2.Sachdarstellung
Zur Realisierung einer neuen Theaterspielstätte in Schleswig beabsichtigt die Stadt Schleswig, den Betrieb des Varieté-Theaters "Heimat - Raum für Unterhaltung" von der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zu übernehmen.
Hierzu hat die Stadt Schleswig am 11. Februar 2019 beschlossen, das Mannschaftsheim "Auf der Freiheit" mitsamt des dazugehörigen Grundbesitzes von der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zu erwerben. Der diesbezügliche Kaufvertrag ist am 13. Dezember 2019 zur notariellen Beurkundung vorgesehen.
Insbesondere aus haftungsrechtlichen Erwägungen beabsichtigt die Stadt Schleswig, den Betrieb des Varieté-Theaters in einer städtischen Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu organisieren. Die Gründung einer solchen Betriebsgesellschaft wird derzeit vorbereitet und soll im April 2020 abgeschlossen sein.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Schleswig am 11. November 2019 ihre mittelbare Beteiligung an einer Stadtwerke-Kooperation zwischen der Schleswiger Stadtwerke GmbH, der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH, der Stadtwerke Rendsburg GmbH, der Stadtwerke Eckernförde GmbH, des Eigenbetriebes Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung-, des Eigenbetriebes Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste-, des Eigenbetriebes Umwelt- und Technikhof der Stadt Rendsburg und des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Rendsburg beschlossen. Am 15. November 2019 wurde die Gründung der Kooperationsgesellschaft notariell beurkundet. Als Betriebsbeginn ist der 1. Januar 2020 vorgesehen.
Aufgrund dieser Stadtwerke-Kooperation soll die Stadt Schleswig den Betrieb des Varieté-Theaters "Heimat - Raum für Unterhaltung" noch im Jahr 2019 von der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH übernehmen.
Eine Betriebsübernahme durch die Stadt Schleswig ist zulässig, da es sich bei dem Varieté-Theater "Heimat - Raum für Unterhaltung" um eine Einrichtung der Kultur im Sinne des § 101 Absatz 4 Nr. 2 GO SH handelt.
Eine kurzfristige Betriebsübernahme ist nur durch die Stadt Schleswig selbst möglich, das heißt in Form eines Regiebetriebes. Denn andernfalls wären die Anzeigepflicht und -frist des § 108 Abs. 1 GO SH zu beachten. Die Organisationsform des Regiebetriebs ist gesetzlich nicht geregelt, weshalb keine besonderen Bedingungen zu beachten oder Genehmigungen erforderlich sind. Der Regiebetrieb unterliegt allein der Organisationsgewalt der Kommune.
Ein Regiebetrieb ist rechtlich unselbständiger Teil der Gemeindeverwaltung. Er ist rechtlich, organisatorisch sowie haushalts- und finanzwirtschaftlich in die Verwaltung eingegliedert und somit nicht insolvenzfähig. Der Regiebetrieb besitzt weder eigene Organe noch ein eigenes Rechnungswesen. So werden die Einnahmen und Ausgaben des Regiebetriebs im Haushaltsplan der Gemeinde veranschlagt. Der Regiebetrieb verfügt über eine Ausstattung mit sachlichen und personellen Mitteln, die Bestandteil der Verwaltungsmittel sind und weder personal- noch vermögensrechtlich über einen besonderen Status verfügen.
Die laufenden Geschäfte werden in der Regel von der Verwaltung geführt. Der Bürgermeister vertritt den Regiebetrieb im gleichen Umfang wie die Gemeinde, § 56 GO SH. Die wesentlichen Entscheidungen trifft die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten gemäß §§ 27, 28 GO SH i.V.m. der Hauptsatzung.
Den Regiebetrieb trifft eine Steuerpflicht, wenn er mit seiner Tätigkeit einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) begründet und dieser nicht ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient (§§ 51 ff. AO). Hiervon ist für den Betrieb des Varieté-Theaters auszugehen. Gleiches gilt, vorbehaltlich der Anwendbarkeit des § 2b UStG, für die Umsatzsteuerbarkeit von Umsätzen (§§ 1 ff. UStG).
Der diesem Beschluss als Anlage beigefügte Entwurf einer Übernahmevereinbarung orientiert sich an einem Standard-Muster für Unternehmenskäufe. Allerdings sieht die Vereinbarung keine Übertragung des Eigentums am Inventar und sonstigen beweglichen Vermögensgegenständen gegen die Zahlung eines Kaufpreises vor. Vielmehr ist lediglich eine schuldrechtliche unentgeltliche Überlassung des Inventars vorgesehen. Abgesehen davon enthält die Vereinbarung neben Regelungen zum Betriebsübergang sowie diesbezüglichen Rechten und Pflichten der Parteien (z.B. § 1 - Gegenstand der Vereinbarung, § 3 - Verträge und § 5 - Arbeitsverhältnisse) insbesondere Regelungen zur Haftung bzw. Risikoverteilung (z.B. § 2 - Gewährleistungen, Zusicherungen, § 4 - Freistellung von Verbindlichkeiten und § 6 - Haftung für öffentliche Abgaben). Zudem wird noch einmal klargestellt, dass die Übernahme des Betriebes der Heimat durch die Stadt Schleswig einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) darstellt.
Insbesondere aus haftungsrechtlichen Erwägungen beabsichtigt die Stadt Schleswig auch weiterhin, den Betrieb des Varieté-Theaters in einer städtischen Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung zu organisieren. An dem Vorhaben der Gründung einer solchen Betriebsgesellschaft bis April 2020 soll festgehalten werden.
