Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/166
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über Kostenklarheit im Plastikskandal (Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 06.11.2018)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Bönig, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss Abwasserentsorgung/Umweltdienste
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Entscheidung
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21.11.2018
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die Schadensbeträge, die im Zusammenhang mit dem Plastikskandal nach derzeitiger Kenntnis entstanden sind, nach Personalkosten, Sach- und Materialkosten sowie weiteren Aufwendungen, wie z.B. den Kosten für Drittleistungen oder Rechtsberatungen, von der Verwaltung/Werkleitung dargestellt und aufgeschlüsselt werden.
Dabei soll auch öffentlich aufgezeigt werden, welche Kosten gebührenfähig sind und welche Kosten nicht.
Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
Begründung:
Das Schleswiger Klärwerk hat in einem nicht unerheblichen Ausmaß Kunststoffteilchen in die Schlei eingeleitet. Diese Einleitungen haben nicht nur einen schweren ökologischen Schaden hinterlassen, sondern auch die Erfolgsrechnung der Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung negativ beeinflusst.
Bis heute ist nicht ersichtlich, ob schon die volle Schadenssumme bekannt ist. Die Kostenentwicklung gestaltet sich unklar. In der Drucksache VO/2018/100 unter TOP Ö22 in der Ratsversammlung vom 24.September 2018 zum Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 war zuletzt die Rede von über 1 Mio. € zusätzlichen Aufwendungen, die durch den Plastikskandal entstanden sind.
Einen Teil dieser zusätzlichen Aufwendungen, die als nicht gebührenfähig klassifiziert werden, wird nun i.H.v. 723.000 € durch den städtischen Haushalt ausgeglichen. Es war zu keinem Zeitpunkt bekannt, welche Arten von Kosten sich in welcher Höhe genau hinter diesen Summen verbergen. Gleichzeitig werden in der vorläufigen Erfolgsrechnung nunmehr 635.100€ statt 288.000€ Rückstellungen aus Gebühren aufgelöst.
Auch diese Verwendung muss erläutert werden. Gebührenfähig aber auch gebührenpflichtig sind bekanntlich nur Kosten, die durch den ordnungsgemäßen Betrieb der Kläranlage entstehen oder damit zusammenhängen.
Dieser Antrag hat das Ziel, Klarheit in den Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 zu bringen, um politische und fachliche Bewertungen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen auch durch Transparenz Ärgernisse oder Klageverfahren mit Gebührenzahlern vermieden werden.
Dadurch kann der Werkausschuss mit Hilfe der Verwaltung seiner Kontrollfunktion nachkommen und mitarbeiten, dass nachvollziehbare Entscheidungen für die Qualität der Abwasserentsorgung, die Gebührenzahler und für den städtischen Haushalt getroffen werden.
Für die Grüne Fraktion
Babette Tewes, Jonas, Kähler, Thomas Bönig, Tarik Pahlenkemper
