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Hersteller / Anwender bestimmter Bauprodukte müssen eine außergewöhnliche Sachkunde und Erahrung nachweisen.

Als Hersteller beziehungsweise Anwender von

  • Bauprodukten, deren Herstellung / Anwendung oder
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert, müssen Sie den Nachweis hierüber gegenüber einer Prüf- oder Überwachungsstelle erbringen.

 

An eine anerkannte Überwachungsstelle. Diese finden Sie im Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen).

DIBt - PÜZ-Stellen

 


Ansprechpartner

Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

+49 30 78730-0
www.dibt.de
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein