Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
Nutzungsänderungen von baulichen Anlagen bedürfen in der Regel einer Genehmigung. Es gibt aber auch verfahrensfreie Änderungen.
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der Nutzung einer Anlage.
Nach der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wird unterschieden in verfahrensfreie und genehmigungsbedürftige Vorhaben:
- § 61 LBO - Verfahrensfreie Bauvorhaben, siehe Baugenehmigung (Bauantrag)
- § 64 LBO - Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag),
- § 63 LBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, siehe Baugenehmigung (Bauantrag) oder
- § 62 LBO - Genehmigungsfreistellung.
- Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Katastrophenschutz
- Liegenschaftskarte - Auszug / Auskunft
- Veränderungssperren
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Bauaufsicht
Bauaufsicht[at]stadt-schleswig.sh
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Gallberg 4
24837 Schleswig
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montags, dienstags und donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie
donnerstags 14:00 bis 16:00 Uhr, E-Mail-Adresse: bauaufsicht[at]schleswig.de
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donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
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Frau Friedrich
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Frau Manke
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Herr Wolff
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein