Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/133
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung; Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
- Verfasser*in:
- Wessolowski, Udo
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.12.2018
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Sachverhalt
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein
Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein
1.Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.
2.Sachdarstellung
Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte.
Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden; eine Übersicht der gebildeten Budgets befindet sich auf den Seiten 7 bis 10. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung. Die in den Vorjahren beschlossene Ermächtigung zur Bildung von Deckungskreisen ist nicht mehr Bestandteil der Haushaltssatzung.
3.Faktoren
Ich schlage vor, den Hebesatz für die Gewerbesteuer von 370 v. H. auf 380 v. H. anzupassen. Hintergrund ist die Anhebung der Mindesthebesätze für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen durch das Innenministerium ab dem 01.01.2019.
Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Fehlbetrag i. H. v. rund 1,3 Mio. € aus. Nachstehend führe ich die Veränderungen ab 100.000 € gegenüber dem Vorjahr auf:
Verbesserungen:
1) | Allgemeine Schlüsselzuweisungen | + 1.546 T€ |
2) | Verlustausgleich Eigenbetrieb Abwasserentsorgung (Reinigungskosten Schlei) | - 724 T€ |
3) | Einkommensteuerbeteiligung | + 562 T€ |
4) | Gewerbesteuerumlage | - 224 T€ |
5) | Schlüsselzuweisung für übergemeindliche Aufgaben | + 148 T€ |
6) | Konzessionsabgaben | + 121 T€ |
7) | Grundsteuer B | + 100 T€ |
Verschlechterungen:
1) | Personalaufwendungen | + 1.650 T€ |
2) | Gewerbesteuer | - 900 T€ |
3) | Erträge aus Grundstücksverkäufen | - 842 T€ |
4) | Kreisumlage | + 430 T€ |
5) | Zuschüsse an nichtstädtische Kitas | + 300 T€ |
6) | Schulkostenbeiträge | - 245 T€ |
7) | Unterhaltung unbewegliches Vermögen | + 234 T€ |
8) | Eigenkapitalverzinsung Eigenbetrieb Abwasserentsorgung | - 224 T€ |
9) | Gewinnbeteiligung Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH | - 168 T€ |
10) | Schülerbeförderung | + 130 T€ |
11) | Integrations- und Aufnahmepauschale | - 124 T€ |
In der Haushaltsdrucksache habe ich darüber hinaus alle Abweichungen ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 19 bis 26 erläutert.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2018 aufgelaufenen Defizite von rund 2,2 Mio. € sowie der in den folgenden vier Jahren entstehenden Defizite von rund 3,1 Mio. € wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2022 auf rund 5,3 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Übersicht zur Finanzlage auf Seite 589.
Das Investitionsvolumen steigt von rund 8,8 Mio. € in 2018 auf rund 10,0 Mio. € im Haushaltsjahr 2019. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab 50.000 € habe ich auf den Seiten 27 bis 39 dargestellt. Ein erheblicher Anteil der Investitionen ist für Fördermaßnahmen vorgesehen. Die Investitionsauszahlungen beschränken sich insgesamt betrachtet überwiegend auf faktische Notwendigkeiten.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) habe ich auf Seite 17 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2019 voraussichtlich rund 20,0 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich um 24,2 Mio. € auf rund 44,2 Mio. € an.
Die Entwicklung der Liquidität ist dem Finanzplan zu entnehmen. Der Bestand der Kassenkredite für die laufende Verwaltungstätigkeit, der z. Zt. auf 0 € beträgt, wird sich zum Ende des Jahres 2022 auf voraussichtlich rund 2,8 Mio. € belaufen.
4.Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig ist – trotz verbesserter Ertragslage und einiger umgesetzter Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung (s. a. S. 41) – nach wie vor nicht gegeben. Insofern verweise ich auf die Übersicht über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Seite 42 sowie auf die Übersicht zur Ausschöpfung der Steuer –und sonstigen Einnahmequellen auf Seite 46.
Demzufolge muss es nach wie vor das Ziel sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen sowie Aufwendungen zu begrenzen; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind unerlässlich. Ein Raum, der dieser Zielsetzung entgegenwirkt, ist nicht gegeben.
Weitere Erläuterungen werde ich im Rahmen der Beratungen geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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