Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/226
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Anlage eines Klimawaldes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
18.01.2022
| |||
|
08.02.2022
| |||
|
08.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig die im städtischen Besitz befindlichen Flurstücke Nr. 29, 30, 31 und 32/1 (jew. Flur 2) mit einer Gesamtgröße von ca. 4,4 ha mit Wald aufforstet und dafür die GAK-Förderung für Erstaufforstungsmaßnahmen und die Prämie für Erstaufforstungen auf Ackerflächen des MELUND beantragt.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß §8 Abs. 1 b der Hauptsatzung ist der Bau- und Umweltausschuss für das Aufgabengebiet „Naturschutz und Landschaftspflege“ zuständig.
2. Sachdarstellung
Im Bau- und Umweltausschuss vom 21.09.2021 (VO/2021/167) wurde folgender Beschluss gefasst: „Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig eine geeignete Fläche zur Verfügung stellt, die durch Aufforstung zu einem Klimawald (Ereigniswald) entwickelt wird. Die Verwaltung klärt die Bedingungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten, erörtert diese im Bau- und Umweltausschuss und legt diesem einen Umsetzungsvorschlag zur Entscheidung vor.“
Daraufhin hat die Verwaltung die im städtischen Besitz befindlichen landwirtschaftlichen Flächen auf ihre Eignung für eine Aufforstung überprüft. Flächen mit Leitungsrechten, Bodendenkmalen oder Ähnlichem wurden ausgeschlossen. Die zusammenhängend liegenden Flurstücke Nr. 29, 30, 31 und 32/1 (jew. Flur 2) wurden als besonders geeignet eingestuft; insbesondere da die Flächen an eine vorh. Waldfläche anschließen (Biotopverbund), der Flächennutzungsplan hier keine bauliche Entwicklung vorsieht und da keine Leitungsrechte o.ä. bestehen. Die Flächen haben eine Gesamtgröße von ca. 4,4 ha.
Es besteht das Potenzial für eine spätere Erweiterung der Waldfläche auf direkt nördlich angrenzenden städtischen Flächen (6,4 ha).
Der Flächenvorschlag wurde bereits beim Runden Tisch Klimaschutz am 27.09.2021 gezeigt und fand dort Zustimmung.
Im ursprünglichen Antrag VO/2021/167 wurde u.a. das Ziel formuliert, dass die Stadt einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Biodiversität leisten soll. Die Anlage eines Waldes bietet dafür besonders hohes Potential, insbesondere durch die dauerhafte Bindung von CO2.
Bei der Pflanzenauswahl soll auf Vielfalt, Standorteignung und Klimaresilienz Wert gelegt werden, um einen stabilen Wald zu schaffen. Die Berücksichtigung von Möglichkeiten zur Umweltbildung (z.B. Infotafeln) bietet sich an. Die Beteiligung der Öffentlichkeit, z.B. in Form einer öffentlichen oder schulischen Pflanzaktion, ist möglich.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Aufforstungen können Fördermöglichkeiten vom Land in Anspruch genommen werden. Die Förderungen würden in der Summe sogar über den Kosten für die Aufforstung liegen.
Die jährlichen Unterhaltungskosten werden durch einen geringfügig erhöhten Beitrag bei der Forstbetriebsgemeinschaft Angeln abgedeckt (ca. 40 €). Der jährliche Pachtausfall durch Kündigung der derzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung dieser Flächen beträgt 1.240,90 €.
4. Finanzierung
Da die Aufforstung voraussichtlich vorfinanziert werden muss, ist ein entsprechender Ansatz im Haushalt zu berücksichtigen. Für ein Aufforstung im Winter/Frühjahr 2023 wäre ein Ansatz im Nachtragshaushalt 2022 in Höhe von 62.000 € notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
