Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/065
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan Nr. 104 für das Gebiet westlich der St.-Jürgener-Straße und nördlich der Straße Mühlenredder:
Aufstellungsbeschluss sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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01.07.2025
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Beschlussvorschlag
- Aufstellungsbeschluss
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 104 für das Gebiet westlich der St.-Jürgener-Straße und nördlich der Straße Mühlenredder aufzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 104 wird nach dem Verfahren für die `Bebauungspläne der Innenentwicklung` gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 104 für das Gebiet westlich der St.-Jürgener-Straße und nördlich der Straße Mühlenredder sowie die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 104 möchte die Stadt Schleswig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines vorhandenen Betriebes zur Beschäftigung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen schaffen.
Die Abteilungen der Schleswiger Werkstätten im Plangebiet haben zu wenig Fläche, so dass die operativen Prozesse durch unnötige Bewegungen und ineffiziente Prozesse nicht optimal wertschöpfend sind. Zum Teil mussten schon Container aufgestellt werden, um erforderliche Raumkapazitäten zu schaffen.
Um den Betrieb langfristig an diesem Standort zu sichern und zu entwickeln, soll auf der nördlich angrenzenden Fläche eine betriebliche Nutzung ermöglicht werden. Hier sollen ein neues Werkstattgebäude sowie ein Verwaltungs- und Pausengebäude nebst Stellplätzen und Zufahrt errichtet werden.
In dem neuen Werkstattgebäude sollen v.a. die Abteilungen Zerspanung, Schlosserei und Elektro-Montage untergebracht werden. Neubau des Verwaltungs- und Pausengebäudes beinhaltet überwiegend Büro- und Sozialräume sowie eine größere, moderne, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden angepasste Essensausgabe und einen Speisesaal. Weiterhin sind einzelne kleinere Räume für therapeutische Zwecke angedacht. In dem Bestandsgebäude im Norden des Plangebietes sollen Betreuungs- und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen untergebracht werden.
Durch die Festsetzung des Plangeltungsbereiches als Sondergebiet 'Werkstätten' soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um die benötigte Erweiterung des Betriebes zu ermöglichen, die den derzeitigen Standort festigen und die Anzahl der Arbeitsplätze in der Stadt Schleswig in der Zukunft sichern soll. Die Stadt ist bestrebt, diese Arbeitsplätze sowie die sozialen Einrichtungen unbedingt am Ort zu erhalten.
3. Handlungsbedarf
Um die vorgesehene Erweiterung der Schleswiger Werkstätten planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, den Aufstellungs- sowie den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten trägt der Vorhabenträger. Der Stadt Schleswig entstehen keine Kosten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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2,5 MB
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814,9 kB
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6,3 MB
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