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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/070

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die vorliegende Leistungsbeschreibung wird in der vorliegenden Fassung als Grundlage für die Ausschreibung des Quartiersmanagements im Sanierungsgebiet St. Jürgen beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 der Zuständigkeitsordnung werden soziale und kulturelle Themen im Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss behandelt.

 

2. Sachdarstellung

Zur Umsetzung des sozialorientierten Ansatzes des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ im Sanierungsgebiet St. Jürgen und ergänzend zu den geplanten baulichen Maßnahmen im Zuge der Sanierung soll zur sozialen Stabilisierung im Quartier ein begleitendes Quartiersmanagement als gut erreichbare Anlaufstelle vor Ort etabliert werden.

 

Das Quartiersmanagement soll eine vermittelnde Rolle zwischen den Einrichtungen, Akteur*innen, Bewohnenden und der Stadtverwaltung einnehmen. Ziel ist, den Austausch von Informationen, die bürgerschaftliche Beteiligung, die Stabilisierung des Miteinanders in der Nachbarschaft sowie die nachhaltige Aktivierung von Engagement für und in St. Jürgen zu stärken.

 

Dabei kann das Quartiersmanagement zum Teil auf bestehenden Strukturen aufbauen, soll aber auch kleinere nachbarschaftsgetragene Projekte initiieren.

 

Alle Handlungsfelder sind in vielfacher Weise miteinander verknüpft und voneinander abhängig. Das Quartiersmanagement muss – auf der Basis einer Vielzahl von Informationen – bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben stets den Gesamtprozess und die hierbei bestehenden Abhängigkeiten im Auge behalten und ein Vertrauensverhältnis zu den Stakeholdern vor Ort bilden. Aus diesem Grunde ist eine Aufteilung der Gesamtleistung auf mehrere Auftragnehmende bzw. die Vergabe in mehreren Losen nicht vorgesehen. Bewerbungen für Teilleistungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Innerhalb des Vertragsverhältnisses agiert das Quartiersmanagement in einer vielfältigen Projektlandschaft und führt seine Leistungen selbständig in enger Absprache mit der Stadt Schleswig und dem Sanierungsträger durch. Dabei sind die Priorität und die inhaltliche Gewichtung der genannten Handlungsfelder in der Tätigkeit des Quartiersmanagements nach Aufnahme der Leistungen unter Berücksichtigung der Ergebnisse des zu formulierenden Handlungskonzepts für das Quartiersmanagement und dann in regelmäßigen Abständen mit der Stadt und dem Sanierungsträger abzustimmen. 

 

Die Zuständigkeit anderer Stellen aufgrund von gesetzlichen Vorschriften bei der Durchführung der oben genannten Maßnahmen bleibt vorbehalten. Insbesondere wird die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben durch die Stadt Schleswig durch die Tätigkeiten des Quartiersmanagements nicht berührt.

 

Die Ausschreibung eines Quartiersmanagements soll als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV durchgeführt werden. Im Rahmen des Vergabeverfahrens fließen folgende Kriterien in die Bewertung der Angebote ein: der Angebotspreis, die fachliche Qualifikation und Erfahrung des Büros, die Qualität des Konzepts bzw. der textlichen die Darstellung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung im Angebot sowie die Qualität der Präsentation im Vorstellungsgespräch.

 

Im Vertrag werden unter anderem folgende Inhalte verbindlich geregelt: die Abgrenzung des Quartiers (Sanierungsgebiet St. Jürgen), Ausführungsfristen und Vertragslaufzeit, die allgemeinen Aufgaben und Pflichten des Quartiersmanagements, die Präsenz vor Ort im Quartier, die Vergütung, die Auskunfts- und Berichtspflichten gegenüber der Auftraggeberin sowie deren eigene Aufgaben und Zuständigkeiten. 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für das Quartiersmanagement St. Jürgen liegt die Zustimmung der Fördermittelgeberin zur Aufnahme in den Maßnahmenplan vor. Damit ist diese Maßnahme über die Städtebauförderung förderfähig. Es wird mit jährlichen Gesamtkosten von rund 100.000 € kalkuliert. Gem. aktueller Städtebauförderungsrichtlinie beträgt die Förderquote 50 % (davon 1/3 Eigenanteil Stadt). Dieser Anteil wird über das Treuhandkonto St. Jürgen finanziert. Die übrigen 50 % sind aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren. Hier stehen für das HHJ 2025 50.000 € zur Verfügung.

 

Für das HHJ 2026 sind im städtischen Haushalt 50.000 € für das Quartiersmanagement zur Verfügung zu stellen. Gem. Förderbescheid vom 30.10.2024 stehen für die Gesamtmaßnahme St. Jürgen in 2026 insgesamt 256.000 € Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Hier sind im städtischen Haushalt Eigenmittel (1/3-Anteil) in Höhe von 128.000 € zur Verfügung zu stellen. Die kalkulierten Kosten für das Quartiersmanagement sind bei der Höhe der vorgesehenen Städtebaufördermittel enthalten.

 

Die Städtebauförderungsrichtlinie wird aktuell novelliert. Im vorliegenden Entwurf der Richtlinie ist zukünftig eine 100 %-ige Förderquote für das Quartiersmanagement vorgesehen. Bei Inkrafttreten dieser novellierten Fassung würde der städtische Anteil zukünftig nur 1/3 der Gesamtkosten betragen.

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Anlagen

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