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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/045-3

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO):  Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen,

 

  1. im laufenden Baubetrieb zum Umbau des ehemaligen Mannschaftsheims auf der Freiheit, die Voraussetzungen zu schaffen, auf den vom Kulturhaus nicht benötigten Flächen des Südflügels weiterhin eine Verpachtungsgastronomie zu ermöglichen und kostensteigernde Zeitverzögerungen im Baufortschritt weitestgehend zu vermeiden. (BKU)

 

  1. die Mehrkosten für den erweiterten Rohausbau der Räume für die Gastronomie des Kulturhauses i. H. v. bis zu 362.000 € zu billigen. (RV)
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Sachverhalt

1.  Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt zu Ziff. 1.) beim Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (§ 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung) und zu Ziff. 2.) bei der Ratsversammlung (§ 28 GO Schleswig-Holstein).

 

2.  Sachdarstellung

Die Verwaltung folgt der Bitte der Politik, den Möglichkeiten der Ausgestaltung einer späteren Verpachtung nicht vorzugreifen. Um dem engen Terminplan, der sich aus den

Vorgaben der Förderung des Bauvorhabens ergibt, und dem daraus nach wie vor resultierenden Entscheidungsdruck zur weiteren Bearbeitung des Südflügels, noch gerecht werden zu können, passt die Verwaltung ihre Empfehlung zur Bereitstellung der Mittel an und beantwortet die Fragen zur Entscheidungshistorie:

 

Entscheidungshistorie

Der Südflügel (s. Übersicht Bauteilbezeichnungen) des Gebäudes war anfänglich nicht

Teil des Wettbewerbsgebietes und wurde nach Beschlussfassung vom 1.3.2021 (VO/2021/025) erst später in die Planung zur Sanierung aufgenommen. Da die der Gastronomie zugeordneten Gebäudeteile auch nicht Bestandteil der Förderung sind und waren, wurde in der Folge eine Differenzierung mit und ohne Südflügel bzw. mit und ohne Verpachtungsgastronomie vorgenommen. Die Planungen für eine neue Ausrichtung des Südflügels wurden Anfang 2021 aufgenommen. Die Kostenangaben aus 3/2021 beziehen sich auf die Kosten des Südflügels für Abriss und Umbau (Errichtung=Rohbaukosten), jedoch ohne Einrichtung der Gastronomie. 

 

Der Kosten- und Finanzierungsplan vom 25.06.2024 weist ebenfalls den Eigenanteil der Stadt „einschließlich Errichtungskosten für (nicht förderfähige) Gastronomie“ aus. Gemeint sind hier weiterhin die Kosten für den erweiterten Rohbau, der auf der 2022 vorgelegten Machbarkeitsstudie von Cordes + Rieger Consulting GmbH basierte. Dieser floss entsprechend auch in die Kostenberechnung der Architekten ppp Architekten ein (vgl. Anlage zur VO/2025/045 „Mehrkosten Gastronomie“ vom 09.11.2023).

 

Aufgrund der Veränderungen in der Gastronomielandschaft wurde mit Erneuerung der Machbarkeit von Cordes + Rieger Consulting GmbH aus Dezember 2024 der Vollausbau der Gastronomie empfohlen, der aktuell politisch diskutiert wird. Die vollumfängliche Umsetzung ist nach wie vor möglich, wird aber mit dieser Vorlage nicht vorweggenommen. Eine Beschlussvorlage zur Vergabe der Gastronomieleistungen wird für den Septemberausschuss diesen Jahres angestrebt.

 

Kosten

Im Zuge der Ausführungsplanung wurde deutlich, dass der Ausbau der Gastronomie im laufenden Bauablauf des Kulturhauses idealerweise parallel zu erfolgen hat, da nachgezogene Arbeiten zum einen den Kulturhausbetrieb stören und zum anderen zu weiteren Mehrkosten führen würden. Dieses wurde in der Mitteilungsvorlage VO/2024/080 am 17.07.2024 mitgeteilt. 

 

In den plausibilisierten Ausbaukosten enthalten sind (Einzelangaben jeweils

netto):

 

Einbau der Innentüren

 

105.000,- €

Estricharbeiten

 

43.000,- €

Ausstattung Sanitärräume (Wand und

Bodenbeläge)

 

25.000,- €

Herstellung der Abdichtungen

 

21.000,- €

Vorwandinstallation anstelle

Küchensockel (nur in den

Anschlussbereichen der vorgestreckten

Leitungen)

 

4.900,- €

Kühlzellen

 

nicht berücksichtigt, (aber

Vorstreckungen und Planung! s.u.)

Abhangdecken

 

nicht berücksichtigt, (aber Planung!

(Raster) s.u.)

Deckensegel

 

nicht berücksichtigt, (auch keine

Planung!)

Durchbruchherstellung

 

16.000,- €

Akustische Maßnahmen Gastraum

 

nicht berücksichtigt, (allerdings

Planungsanteile! s.u.)

Herstellung der Anlieferung

 

18.000,- €

Einbau von Bodenabläufen- und Rinnen

 

21.000,- €

Herstellung der Unterverteilungen inkl.

Notabschaltungen (Material und

Lieferung)- bislang nicht berücksichtigt

 

10.000,- €

Lüftung Gastraum

 

nicht berücksichtigt, (allerdings

Planungsanteile (Kalkulation Auslegung

für Zuleitung..! s.u.)

Installationen Energie/Gas

 

nicht berücksichtigt, da aktuell nicht

geplant (95.000 € zzgl. Planung/

Prüfung/Anschluss etc. 60.000 €)

Planungsleistungen/Prüfungen/Sonstiges

 

40.000 €

Gesamtkosten netto

303.900 €

Gesamtkosten brutto

361.641 €

vgl. auch Anlage zur VO/2025/045 „Mehrkosten Gastronomie“

 

3.      Kosten

Der Kostenaufwand wird wie folgt beziffert: Ausbaukosten 362.000,00 € (brutto).

 

4. Finanzierung

Die zusätzlichen Kosten erhöhen den Kostenaufwand für die Verpachtungsgastronomie, die nicht Bestandteil der Drittmittelförderung durch die Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), das Land SH und den Kreis Schleswig-Flensburg ist. Zugleich werden hierdurch die Erfolgsaussichten für die Ausschreibung der Verpachtungsgastronomie dennoch erhöht, obwohl die Empfehlungen von Cordes und Rieger nicht zu 100% umgesetzt werden. Die Finanzierung für die Planung und Ausführung der Maßnahme erfolgt aus dem PSK 111120.7851020 - Bau Kulturhaus Auf der Freiheit. Die erforderlichen Mittel i. H. v. 362.000 Euro werden zunächst aus den bisher veranschlagten Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt, da die aktuellen Mittelabflüsse geringer eingeschätzt werden.

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Anlagen

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