Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/062
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragliche Vereinbarung für ein Firmenfitness-Angebot für alle Mitarbeitenden der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Personal
- Beteiligt:
- Personalrat; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.07.2025
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Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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21.07.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 27 i. V. m. § 28 Nr. 12 GO sowie § 3 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung entscheidet die Ratsversammlung über die allgemeinen Grundsätze für die Dienstbezüge und Arbeitsentgelte sowie nach Vorbereitung durch den Finanzausschuss über die Bereitstellung von HH-Mitteln.
2. Sachdarstellung
Im Zuge der Erweiterung des Themenfeldes „Gesundheitsmanagement“ ist beabsichtigt, den Mitarbeitenden der Stadt Schleswig ein Firmenfitness anzubieten. Neben der Gesundheitsförderung wird damit auch das Ziel der „Attraktivitätssteigerung des Arbeitsplatzes“ mit Blick auf Mitarbeitenden-Gewinnung und Mitarbeitenden-Bindung verfolgt.
Grundlage für ein solches Angebot bzw. für die Bezuschussung ist im Tarifbereich ein Beschluss des Vorstandes des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Schl.-Holst. vom 4.7.2024, der den Mitgliedern genehmigt, zur Gesundheitsförderung ein Firmenfitnessangebot bis zu einer Höhe von 35,00 Euro monatlich zu bezuschussen. Für den Beamtenbereich ermöglicht § 19 Abs. 2 Besoldungsgesetz Schl.-Holst. eine Geldzuwendung zur Gesundheitsförderung.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurden die Anbieter „EGYM Wellpass“ sowie „Hansefit“ aufgefordert, entsprechende Angebote einzureichen. Andere Unternehmen für dieses Themenfeld bieten insbesondere in der Region Schleswig und Umgebung keine vergleichbaren Möglichkeiten an. Diese Angebote für Firmenfitness umfassen freien bzw. vergünstigten Eintritt in verschiedenen Fitnessstudios, Schwimmbädern, Freibädern, Saunen, Massagepraxen u. a. deutschlandweit.
Die Konzepte von „EGYM Wellpass“ sowie „Hansefit“ sind sehr ähnlich aufgestellt und unterscheiden sich nur in wenigen Kriterien. Unter Abwägung aller Kriterien ist beabsichtigt, mit dem Anbieter „EGYM Wellpass“ einen Rahmenvertrag abzuschließen. Folgende Kriterien liegen dieser Entscheidung zu Grunde:
- Das Angebot von „EGYM Wellpass“ umfasst in seinem Portfolio mehr Fitnessstudios und Angebote im Raum Schleswig und auch deutschlandweit.
- Einige der umliegenden Gemeinden / Ämter / Kreise bieten ein Firmenfitness ebenfalls über diesen Anbieter an, was sich mit Blick auf die direkte Konkurrenzsituation bzgl. Mitarbeitergewinnung / -bindung zwischen den Arbeitgeber*innen positiv auswirkt.
- „EGYM Wellpass“ hat der Stadt Schleswig ein kostengünstigeres Angebot für das erste Jahr erstellt. So beträgt der Mitgliedsbeitrag zunächst 49,99 € und ab dem zweiten Jahr regulär 62,00 €. Damit trägt die Stadt Schleswig in den ersten 12 Monaten lediglich einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 20,99 € (anstatt 33,00 €) und erst ab dem zweiten Jahr i. H. v. 33,00 €. Die Mitarbeitenden zahlen ab dem ersten Mitgliedsmonat gleichbleibend 29,00 € als Eigenanteil. Diese Werte sind Bruttobeträge.
Der Rahmenvertrag mit dem Anbieter „EGYM Wellpass“ soll nach Möglichkeit ab 1.10.2025 abgeschlossen werden mit einer Laufzeit von zunächst 2 Jahren – mit der Option der Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Erfahrungsgemäß wird davon ausgegangen, dass ein solches Angebot langfristig von max. 25 % der Mitarbeitenden (ca. 120 Mitarbeitende) angenommen wird - in den ersten Monaten ist jedoch von einer zunächst geringeren Anzahl auszugehen. Ausgehend von durchschnittlich geschätzten 50 Mitarbeitenden in den ersten drei Monaten entstehen in 2025 zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 3.150 € und ab 2026 geschätzt 20.000 € (ausgehend von durchschnittlich 70 Mitarbeitenden).
3. Finanzielle Auswirkungen
Der von der Stadt Schleswig als Arbeitgeber zu tragende Anteil für dieses Firmenfitness beziffert sich in 2025 geschätzt auf rd. 3.150 € brutto.
Dieser Mehraufwand ist im Vergleich zu den für diesen Zeitraum (1.10. – 31.12.2025) auszuzahlenden Entgelten/ Besoldungen (mit rd. 7,1 Mio €) verhältnismäßig gering. Eine zusätzliche Bereitstellung entsprechender HH-Mittel über einen Nachtrags-HH 2025 wird daher für entbehrlich gehalten und über die Budgets gedeckt.
