Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/072

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der Dommarkt 2026 abweichend von der Marktsatzung im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 04.05.2026 durchgeführt wird.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung ist gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 GO für alle wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten zuständig, soweit die GO keine anderen Zuständigkeiten vorsieht.

 

2. Sachdarstellung

Die Schausteller*innen haben mit E-Mail vom 24.05.2025 beantragt, dass der Dommarkt 2026 im Zeitraum vom 30.04.2026 bis 04.05.2026 durchgeführt wird. Die Spielzeit würde demnach fünf Tage betragen, dies ist derzeit nicht mit der Marktsatzung der Stadt Schleswig vereinbar.

 

3. Problemdarstellung

Gemäß § 13 Abs. 3 der Marktsatzung der Stadt Schleswig beginnt der Dommarkt am Freitag vor dem 01. Mai oder am 01. Mai, wenn dieser auf einen Mittwoch, Donnerstag oder Freitag fällt und dauert vier Tage. Fällt der 01. Mai auf einen Dienstag oder einen Mittwoch, kann der Dommarkt auch fünf Tage dauern.

 

Der Dommarkt 2026 müsste gemäß Satzung demnach am Freitag, den 01.05.2026, beginnen und am Montag, den 04.05.2026, enden und dürfte insgesamt nur vier Tage andauern.

 

4. Begründung des Beschlussvorschlages

Von Seiten des Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten wird vorgeschlagen, dem Wunsch der Schausteller*innen nachzukommen, da hierdurch ein Mehrwert für die Bürger*innen geschaffen wird. Weiterhin ist denkbar, dass Parallelveranstaltungen im Land – wie bereits in den vergangenen Jahren auch – im selben Zeitraum stattfinden. Eine kürzere Spielzeit würde dann ebenfalls zu einer verringerten Attraktivität für eine Bewerbung in Schleswig für die Schausteller*innen führen. Zudem ist durch die Verlängerung des Jahrmarktes kein erhöhter Verwaltungsaufwand zu erwarten. 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Durch den zusätzlichen Jahrmarktstag wird eine Steigerung der Marktgebühren in Höhe von 25% erzielt.

Die mit dem Markt verbundenen Ausgaben erhöhen sich jedoch nicht bzw. ggf. nur geringfügig (z. B. minimal erhöhte Personalkosten, höherer Wasserverbrauch durch einen zusätzlichen Markttag).

 

6. Finanzierung

Wird nicht benötigt.

 

Loading...