Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/088
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Umsetzung personeller Betreuung in der städtischen Wohnungslosenunterkunft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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21.07.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 28 GO SH ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
In der Vergangenheit hat sich die Situation der städtischen Wohnungslosenunterkunft in verschiedener Hinsicht verschärft durch Vandalismus und die mulitplen Problemlagen von unterzubringenden Personen. Am 08.07.2025 wurde überdies in der städtischen Wohnungslosenunterkunft im Ansgarweg eine verstorbene Person aufgefunden. Die Unterkunft musste aus hygienischen Gründen vollständig evakuiert werden. Eine Grundreinigung, Entrümpelung von Möbeln und Hausrat und Sanierung musste beauftragt werden. Dieses stellt auch für die Nachbarschaft eine große Herausforderung und Belastung dar.
3. Problemdarstellung
Die Unterbringung wohnungsloser Personen ist eine Pflichtaufgabe der Kommune als örtliche Ordnungsbehörde. Für die ordnungsrechtliche Unterbringung und Betreuung der Menschen hat sich der bislang hierfür zur Verfügung stehende Personalbedarf von 0,25 VZÄ als deutlich nicht mehr ausreichend herausgestellt. Die Aufgabenwahrnehmung der örtlichen Ordnungsbehörde hat sich als zunehmend komplexer und vor allem koordinationsintensiv herausgestellt. Dies steht auch im Einklang mit den Erkenntnissen der Schleswig-Holsteinischen Ordnungsämtern im „Runder Tisch Wohnungslosigkeit“ im Städteverband im Juni 2025.
Folgende Problemlagen sind mittlerweile Inhalt der ordnungsbehördlichen Tätigkeit mit zu bearbeiten/zu koordinieren und zu bedenken (vgl. Anlage Konzept)
- Einweisungsverfügung
- Betreuung der Unterkünfte Ansgarweg und Notschlafstätte Fischbrückstraße 1
- Pro aktives Handeln bei Zwangsräumungsbescheiden, JVA-Entlassungen u. ä. die an die Ordnungsbehörde der Stadt adressiert sind
- Begleitung bei komplexen Mehrfachproblemlagen und Sicherstellung einer ganzheitlichen Unterstützungsstruktur (Suchterkrankung, psychische Erkrankung, Behinderung, bes. Bedarf)
- Feststellung individueller Bedarfe (z. B. Kleidung, Möbel, ärztliche Versorgung, Impfstatus, Pflegebedarf)
- Unterstützung beim Übergang in eigenen Wohnraum
- Koordination mit Gesundheitsamt Case-Management, Diakonie, Wohnungsnotfallhilfe, Städteverband u. a.
- Koordination mit dem Fachdienst Gebäudemanagement bei Reparaturen und Beschaffungen
- Beteiligung und Aktivierung der Zivilgesellschaft (Veranstaltungen, Begegnungsformate)
- Beratung zu und Unterstützung bei der Antragstellung auf Sozialleistungen und Hilfen (z. B. SGB II, SGB XII, SGB IX, SGB VIII)
- Durchführung individueller Gefährderansprachen bei Störern zur frühzeitigen Intervention, Befriedung und Vermeidung sozialer Konflikte
- Koordination und regelmäßige Absprache mit der örtlichen Polizeidienststelle zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Unterstützung bei Antragstellungen und Klärung sozialrechtlicher Ansprüche in Zusammenarbeit mit der Case-Managerin des Kreises Schleswig-Flensburg
- Organisation und Durchführung von Projekten (z. B. Fahrradküche in Kooperation mit der Uni Flensburg)
- Umgang mit Todesfällen
- Monitoring und Qualitätssicherung beauftragter Dienstleister (z. B. Schädlingsbekämpfung, Sanitärreinigung, Entrümpelung)
- Zunehmende Wohnungslosigkeit (vgl. Wohnungslosenstatistik)
Sozialplanerische Maßnahmen sowie Mitarbeit im Rahmen der sozialen Wohnraumplanung
- Überarbeitung der Satzung, Hausordnung und Hygieneplan
4. Handlungsbedarf
Aufgrund der Gesamtgemengelage besteht dringender Handlungsbedarf zur Optimierung der aktuellen Situation. Neben akuten Maßnahmen (Räumung, Schädlingsbekämpfung, Reinigung) sind die mit der der Aufgabe der ordnungsbehördlichen Unterbringung verbundenen erweiterten Aufgaben auch wahrzunehmen. Der hierfür erforderliche weitere Personalbedarf wird verwaltungsseitig mit einer weitere Vollzeitstelle (1,0 VZÄ) angegeben.
5. Lösungsmöglichkeiten
Schaffung einer neuen Stelle im Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten im Umfang von 1,0 VZÄ im Verwaltungsbereich mit hoher Präsenz in der Wohnungslosenunterkunft vor Ort mit folgenden Schwerpunkten: ordnungsrechtliche Unterbringung, Einweisungsverfügung, Überarbeitung der Entgeltordnung, Konzept Hausordnung und Hygieneplan, Monitoring Dienstleister, strategische Koordination, Schnittstellenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, sozialplanerische Verwaltungsaufgaben.
6. Begründung des Beschlussvorschlages
Die gestiegene Komplexität der Aufgabe, rechtliche Rahmenbedingungen und der strukturelle Anspruch an verlässliche und koordinierte Wohnungslosenhilfe machen die dauerhafte Verstärkung der Personalressource um 1,0 VZÄ auf neu 1,25 VZÄ zwingend notwendig.
7. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen Personalaufwendungen i.H.v. mindestens 81.500,00 € p.a. für eine in Vollzeit besetzte Stelle. Diese Stelle ist im Stellenplan ab 2026 dauerhaft zu verankern.
8. Finanzierung
Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Eine zusätzliche Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel über einen Nachtragshaushalt 2025 wird für entbehrlich gehalten und über die Budgets gedeckt.
9. Berichtswesen
Halbjährlicher Bericht an den Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zur Wirkungskontrolle und Strukturentwicklung im Bereich ordnungsrechtlicher Unterbringung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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140,3 kB
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