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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2025/080

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Folgende Beschlüsse und Berichte/Vermerke zum Thema Künstler*innenhaus wurden bisher im SKT-Ausschuss behandelt:

SKT-Ausschuss am

unter TOP

30.03.2023

18.3

25.05.2023

11.3

07.09.2023

18.7

23.05.2024

15.4

05.09.2024

15.7

17.10.2024

14.7

16.01.2025

14.3

13.03.2025

5

Als weitere Vorgehensweise im Rahmen einer Machbarkeitsstudie für ein Künstler*innenhaus in Schleswig empfiehlt die Firma ews group gmbh einen „Digital Art Space Schleswig“ (Digitaler Kunstraum) – in Zusammenarbeit mit dem FD II 3 und den Partnerinstitutionen des Landes in einer Initialisierungsphase auf den Weg zu bringen.

 

Dabei soll die inhaltliche Leitung sowie fachliche Verantwortung dieses Kunstraumes in Zusammenarbeit mit dem FD II 3 vorrangig bei den Partnerinstitutionen liegen und der finanzielle Beitrag der Stadt auf die Bereitstellung von Räumlichkeiten begrenzt werden. Auf diese Weise könnte sich der Standort Schleswig als innovativer Raum für Kreativschaffende im deutsch-dänischen Grenzraum profilieren.

 

Diese Vorgehensweise soll im Ausschuss von der Firma ews group gmbh vorgestellt werden, um u. a. gut vorbereitet in die Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern zu gehen.

 

Ein abschließendes Meinungsbild der Ausschussmitglieder wird die Verwaltung mit in die weitere Vorgehensweise nehmen.

 

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