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Ein Teil der Seitenansicht des Rathauses mit Schriftzug Aktuelles aus Schleswig
Blick auf einen Bus und eine Straße

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Verkehrslärmbelastung in der Bismarckstraße

1. Welche Maßnahmen hat die Stadt bereits ergriffen, um den Verkehrslärm zu reduzieren?

Im Rahmen des Entwurfs des Lärmaktionsplans wurden bereits Messungen zur Lärmbelastung durchgeführt. Die Verwaltung wird nach Vorliegen und Auswertung der Ergebnisse weitere Schritte prüfen.

Die Stadt Schleswig hat bereits mehrere Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrslärms in der Bismarckstraße umgesetzt. So wurden die Kanaldeckel, die einem Verschleiß unterliegen, überprüft und angepasst, um Störgeräusche zu minimieren. Die Stadtverwaltung wird die Situation weiterhin prüfen. Zudem wurde für LKWs über 3,5 Tonnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 km/h durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises angeordnet.

2. Unter welchen Umständen könnte in der Bismarckstraße Tempo 30 eingeführt werden?

Da es sich bei der Bismarckstraße um eine Kreisstraße handelt, sind die Eingriffsmöglichkeiten der Stadt Schleswig begrenzt. Eine allgemeine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmenden wäre eine Entscheidung der Kreisverkehrsbehörde. Über den Lärmaktionsplan könnten sich jedoch Möglichkeiten für eine solche Maßnahme ergeben. Zudem muss die Frage im Zusammenhang mit der Oberflächengestaltung im Rahmen der Stadtsanierung betrachtet werden. Die Stadt Schleswig begrüßt die Einführung von Tempo 30, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

3. Welche Rolle spielt der Lärmaktionsplan bei der Lärmreduzierung in der Bismarckstraße?

Der Lärmaktionsplan ist ein Instrument zur Minderung von Verkehrslärm und wird alle fünf Jahre aktualisiert. Er sieht unter anderem eine Überprüfung der Lärmsituation zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Bismarckstraße vor. Sollten die einzuhaltenden Lärmwerte überschritten sein, ist zu prüfen, welche Maßnahmen umgesetzt werden können, um die Situation zu entspannen. Neben einer Geschwindigkeitsreduzierung kann dies auch der mögliche Einsatz einer lärmoptimierten Asphaltdeckschicht sein. Die im Rahmen des Entwurfs des Lärmaktionsplans bereits durchgeführten Messungen dienen als Grundlage für zukünftige Maßnahmen. Die abschließende Auswertung steht jedoch noch aus und soll bis zur nächsten Aktualisierung des Plans erfolgen.

4. Welche konkreten Maßnahmen könnten zur weiteren Lärmreduzierung beitragen?

Zur weiteren Reduzierung des Verkehrslärms in der Bismarckstraße könnten verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Möglichkeit wäre das Aufstellen eines digitalen Verkehrsschildes, das die Geschwindigkeit der Fahrzeuge misst und dadurch für mehr Achtsamkeit bei den Fahrzeughalter*innen sorgen kann. Dieses Schild kann jedoch nicht zwischen Tempo 30 für LKWs über 3,5 Tonnen und Tempo 50 für Pkw unterscheiden. Eine weitere Maßnahme wäre eine allgemeine Geschwindigkeitsreduzierung für alle Verkehrsteilnehmenden, die durch die Kreisverkehrsbehörde angeordnet werden müsste. Die Stadt Schleswig kann in diesem Fall lediglich eine Empfehlung aussprechen. Zudem könnte die Fahrbahn mit einer sogenannten Flüsterdecke ausgestattet werden, um die Lärmemissionen weiter zu verringern.

5. Warum ist gegenseitige Rücksichtnahme auf der Bismarckstraße wichtig?

Die Bismarckstraße ist eine der Hauptverkehrsachsen Schleswigs und gleichzeitig sehr eng bebaut. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der baulichen Gegebenheiten ist eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden unerlässlich, um sowohl die Sicherheit als auch die Lärmsituation für die Anwohnenden zu verbessern.