31.01.2022 - 9.6 Energiewende- und Klimaschutzgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 31.01.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Zum Thema ‚Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) trägt Ratsherr Kähler folgende Fragen vor:
1.) Inwieweit hatte die Verwaltung schon die Möglichkeit, sich mit der neuen gesetzlichen Aufgabe auseinander zu setzen?
2.) Gab es hierzu auf Ebene der Mittelstädte schon einen Austausch, wie andere Städte die zusätzliche Aufgabe personell und organisatorisch (z.B. in Form einer Projektstruktur) abbilden?
3.) Wie möchte die Verwaltung die neue gesetzliche Aufgabe erfüllen? Welche personellen und/oder organisatorischen Vorkehrungen wurden getroffen oder sind noch zu treffen?
4.) Ist zusätzliches Personal zur Erfüllung der Aufgabe erforderlich? Falls ja, wie kann dieses Personal zeitnah eingestellt beziehungsweise extern eingekauft werden?
Bürgermeister Dose nimmt wie folgt Stellung:
Die Novellierung des EWKG ist in der Verwaltung bekannt und erste Gedanken wurden sich in der Verwaltung bereits gemacht. Auf Ebene des Städteverbandes ist jedoch noch nichts an die Mittelstädte herangetragen worden. Als neue auf die Kommunen zukommende Aufgabe wäre die organisatorische Abarbeitung sowie der damit verbundene personelle Aufwand noch zu ermitteln. Personell würden derzeit keine Ressourcen vorhanden sein, jedoch könnte es eine Aufgabe für den in 2023 geplanten Klimaschutzmanager sein.
Ziel dieses Gesetzes ist, eine treibhausneutrale Wärme- und Kälteversorgung in der Stadt bis spätestens 2045 zu erreichen. Dabei geht es nicht nur um die öffentlichen, sondern auch um alle im Stadtgebiet befindlichen privaten Gebäude. Um die Wärme- und Kältepläne, die dem zuständigen Ministerium bis spätestens 2024 vorzulegen und alle 10 Jahre fortzuschreiben sind, erstellen zu können, wären zunächst eine umfassende Energieverbrauchsanalyse sowie eine Bilanzierung der Treibhausgasentwicklung zu erstellen, wofür wiederum zunächst alle erforderlichen Angaben zu Wärme- und Kälteerzeugern ermittelt werden müssen.
Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Angelegenheit auch im Bau- und Umweltausschuss thematisiert wird.