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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

21.03.2022 - 9.1 Corona-Regelungen

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Wortprotokoll

Im Zusammenhang und in Anlehnung an die zum 20.3.2022 eingetretenen bundes- und landesweiten Corona-Lockerungen berichtet Herr Wessolowski, dass das Rathaus und andere städtische Dienstgebäude nunmehr seit dem 21.3.2022 für die Öffentlichkeit wieder geöffnet und die Leistungen der Sicherheitsdienste eingestellt worden sind. Die 3 G-Regel im Rathaus ist aufgehoben; Kontrollen finden nicht mehr statt. Zudem sind die internen Regelungen für Heimarbeit aufgehoben worden. Nunmehr wird Heimarbeit ausschließlich nur noch nach den Regelungen der Dienstvereinbarung zur Telearbeit zugelassen. Aufgrund der in den vergangenen zwei Jahren gemachten positiven Erfahrungen ist die Nachfrage nach Fortführung von Heimarbeit sehr hoch, insbesondere auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Unabhängig von den Lockerungen sind die AHA-Regeln und das Hygienekonzept weiter einzuhalten bzw. zu beachten. Für Schulen und Kindertagesstätten gibt es weiterhin Sonderregelungen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Dahl und Ratsherrn Jöhnk berichtet Herr Wessolowski, dass das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und die Gewerbeabteilung ausschließlich nur nach vorheriger Terminvergabe zu erreichen sind – entweder über die neu eingerichtete OnlinTerminVergabe, telefonisch oder zukünftig auch direkt am Info-Tresen, sobald dieser dauerhaft besetzt ist. Die übrigen Bereiche sind auch ohne Termin zugänglich.

 

Auf weitere Nachfrage von Ratsherrn Dahl teilt Herr Wessolowski mit, dass das Thema ‚DeskSharing‘, bei dem sich 2 Beschäftigte 1 Büro teilen, durchaus präsent ist. Zunächst wird jedoch die ‚Telearbeit‘ praktiziert und nach entsprechender Praxiserfahrung evaluiert. Insbesondere mit Blick auf die zunehmende Raumknappheit im Rathaus wird das Thema ‚DeskSharing‘ zu ggb. Zeit thematisiert.