19.02.2024 - 8.2 Sachstand zum Fahrzeugbeschaffungsgesetz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 19.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Mit Bezug auf TOP 10.3 der Hauptausschusssitzung am 8.1.2024 teilt Herr Wessolowski mit, dass das Fahrzeugbeschaffungsgesetz nicht für die Stadt Schleswig gelte.
Nach Rücksprache mit den Stadtwerken SH werden die Anfragen von Ratsherrn Bellinghausen von dort wie folgt beantwortet:
Hat die Stadt Schleswig inkl. der Eigenbetriebe und der Kommunalbetriebe aufgrund dieses Gesetzes bereits eine Beschaffung vorgenommen?
Wenn ja, welche Fahrzeuge wurden angeschafft?
Unabhängig von dem Gesetz haben sich die Unternehmen innerhalb des SH-Verbundes bereits vor dem SaubFahrzeugBeschG im Rahmen des Themas E-Mobilität mit der Beschaffung von E-Fahrzeugen beschäftigt und auch regelmäßig durchgeführt. Seit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes haben die Eigenbetriebe bislang 2 Elektro-Pkw beschafft. Die Kommunalbetriebe haben keine eigenen Fahrzeuge mehr, da diese mit in die Stadtwerke SH übergegangen sind. Die Stadtwerke SH hat bislang 28 Elektro-Fahrzeuge (22 Pkw und 6 LLkw) beschafft.
Welche Beschaffungen werden perspektivisch aufgrund dieses Gesetzes vorgenommen, etwa aufgrund eines Ersatzkaufs von vorhandenen Fahrzeugen?
Grundsätzlich wird bei den Beschaffungen das Gesetz berücksichtigt. Jedoch werden mind. die in der Bereitschaft eingesetzten Fahrzeuge genau betrachtet und bewertet, ob hier ein Tausch von Verbrenner gegen Elektro Sinn ergibt. Hier gibt es bspw. eine Abstufung zwischen Führungs-, Meister- und Monteursbereitschaften auf Grund der Einsatzhäufigkeit.
Bei den Nutzfahrzeugen haben wir in Erprobungen für unseren Betrieb durchgeführt, bspw. mit MB E-Sprinter oder MAN TGE. Aktuell liegt der Fokus jedoch auf den LLKW, wie bspw. den bereits beschafften Fiat E-Doblos.
Welche Mehrkosten sind bereits aufgrund des Gesetzes entstanden oder noch zu erwarten?
Ohne einen direkten Vergleich zwischen Verbrenner und Elektroauto lassen sich Mehrkosten aktuell nicht beziffern. Dies begründet sich in
- unterschiedlichen Rabattansätzen der Hersteller,
- den Prämien, die wir bekommen haben,
- die Ausstattung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge,
- Änderung in den Modellen der Hersteller
- Interne Anpassung der Modellgröße auf Grund des Kostenansatzes aus den Investitionsplänen.
Somit haben wir zwischen Plan und Ist keine Mehrkosten. Vielmehr haben wir auf den Markt reagiert und unsere Bedarfe hierauf optimiert und ggf. angepasst.