Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.01.2019 - 7 Beschluss über die Neufassung des Betriebsführu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Abstimmung erfolgt ohne Herrn Nielsen, der wegen Befangenheit den Ständesaal verlässt.

 

Frau Havenstein berichtet über den Hintergrund der Beschlussvorlage. Die geplanten Verbesserungen, die durch die Auslagerung des Tiefbaus zu den Schleswiger Stadtwerken Umweltdiensten eintreten sollten, seien nicht eingetreten. Alle damals zu den Schleswiger Stadtwerken Umweltdiensten übertragenen Stellen (1,0 VZ Dipl.-Ing. Tiefbau, 2,0 VZ Techniker Tiefbau) sollen in die Kernverwaltung, Fachbereich Bau, zurückgeführt werden. Darüber hinaus soll, ebenfalls zur Optimierung der Arbeitsabläufe, die Stelle des Straßenkontrolleurs von den Umweltdiensten in die Kernverwaltung, Fachbereich Bau, Sachgebiet Straßenrecht, verschoben werden.

Auf Nachfrage Herrn Haegers bestätigt Frau Havenstein, dass durch die Rückführung des Tiefbaus in den Fachbereich Bau keine zusätzlichen Stellen geschaffen werden müssen.

 

Beschluss:

Die Neufassung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt Schleswig und der Stadtwerke Schleswig GmbH wird beschlossen. Die Neufassung wird ab 01.07.2019 wirksam. Im Rahmen eines Nachtragsstellenplans werden die erforderlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Tiefbau-Ingenieurstelle, zwei Tiefbau-Technikerstellen und eine Stelle zur Kontrolle der Straßen und Wege.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen eines Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Reduzieren

Beschluss:

Die Neufassung des Betriebsführungsvertrages zwischen der Stadt Schleswig und der Stadtwerke Schleswig GmbH wird beschlossen. Die Neufassung wird ab 01.07.2019 wirksam. Im Rahmen eines Nachtragsstellenplans werden die erforderlichen Stellen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Tiefbau-Ingenieurstelle, zwei Tiefbau-Technikerstellen und eine Stelle zur Kontrolle der Straßen und Wege.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen eines Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt.