24.06.2020 - 15 Beschluss über den Erlass einer 1. Nachtragssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mi., 24.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Büschenfeld hält den Sachvortrag.
Ratsherr Ley bittet um Antwort zu Protokoll auf die Frage, wie viele Stellplätze im gegenwärtigen Parkhaus abgelöst worden sind durch Ablösezahlung.
Antwort aus dem Fachbereich Bau zu Protokoll:
„Bis zum 31.12.1994 erfolgte eine Stellplatzablösung grundsätzlich nach räumlichen Zuordnungskriterien. D.h., dass im Falle einer Ablösevereinbarung konkret die zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze abgezählt werden mussten.
Ab dem 1. Januar 1995 steht der Stellplatzablöse keine individuell zurechenbare Gegenleistung mehr gegenüber. Es besteht somit weder ein Anspruch auf Herstellung von Stellplätzen in der Nähe der einzelnen Baugrundstücke, noch ein besonderes Nutzungsrecht.
Auf der Grundlage der im FB Bau vorliegenden Ablöseverträge und einer bis Ende 1994 geführten „Belegungsliste“ kann davon ausgegangen werden, dass im Innenstadtbereich (dieser entspricht in etwa der Zone 1 der Stellplatzsatzung) insgesamt rd. 440 Stellplatzverpflichtungen durch die Zahlung von Ablösebeträgen abgelöst worden sind.
Hieraus ergeht, wie bereits dargestellt, für die Stadt lediglich die Verpflichtung Stellplätze im öffentlichen Raum herzustellen. Auch eine evtl. Parkraumbewirtschaftung steht dem nicht entgegen.“
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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13,1 kB
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1,3 MB
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