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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

17.06.2020 - 5 Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Werkleitung legt die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2017, 2018 und 2019 für die Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung- vor und hält einen Sachvortrag anhand der Vorlage. In den Jahresabschlüssen sind die Kosten vom Schadensfall Plastik in der Schlei aus 2018 enthalten.

 

Im Anschluss übergibt die Werkleitung zur Vorstellung der Jahresabschlussberichte der Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung– an die Wirtschaftsprüferin Frau Sandra Fischer, Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hamburg.

 

Frau Fischer erläutert umfassend im Überblick anhand einer Präsentation nacheinander die Jahresabschlüsse für die Schleswiger Stadtwerke –Abwasserentsorgung- 2017, 2018 und 2019.  Die Jahresabschlüsse für die Wirtschaftsjahre 2017, 2018 und 2019 wurden mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Für die Wirtschaftsjahre 2017 und 2018 wird auf die Vorstellung des Lageberichtes verzichtet, da sich diese überholt haben. Der Lagebericht 2019 wird anhand der Präsentation erläutert.

 

Gestellte Fragen hierzu werden im Anschluss ausführlich beantwortet.

 

Die Gesamtkosten zum Schadensfall 2018 belaufen sich auf 1,82 Mio. Euro. Die Werkleitung erläutert die genaue Zusammenstellung des Zahlenkonstruktes der Gesamtkosten und betont ausdrücklich, dass die Kosten bezahlt sind, der Schaden ist wirtschaftlich abgearbeitet.

 

Herr Kaiser vom Landesrechnungshof SH berichtet, dass das Ereignis aus 2018 viele Fragen mit sich brachte und es nicht einfach gewesen sei, die unterschiedlichen Sichtweisen der beteiligten Vertreter zu vereinen. Man habe anhand des vorliegenden Rechtsgutachtens nach bestem Wissen und Gewissen entschieden.

 

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Kosten für das Einsammeln und das Beseitigen der Plastikrückstände aus der Schlei und alle damit in Verbindung stehenden Kosten nicht gebührenfähig sind. Aufwendungen für Umbaumaßnahmen auf dem Klärwerk, die grundsätzlich der Verbesserung der Abwasserqualität zugutekommen (Siebfilter), sind gebührenfähig. Für Beratungs- und Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzbarkeit von Forderungen stehen, sieht der Landesrechnungshof ebenfalls grundsätzlich keine Gebührenfähigkeit.

 

Nach einem regen Austausch kommt der Werkausschuss zu folgendem Beschluss:

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Beschluss:

Unter dem Vorbehalt, dass der Landesrechnungshof keine eigene Feststellung zum Prüfungsbericht trifft, wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke 

-Abwasserentsorgung-  werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2017 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 werden festgestellt. Der Verlust des Jahres 2017 in Höhe von 224.614,09 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2018 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke 

-Abwasserentsorgung-  werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2018 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 werden festgestellt. Der Verlust des Jahres 2018 in Höhe von 561.238,08 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Jahresabschluss für das Jahr 2019 sowie der Lagebericht der Schleswiger Stadtwerke

Abwasserentsorgung-  werden zur Kenntnis genommen. Der Jahresabschluss 2019 sowie der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019 werden festgestellt. Der Gewinn des Jahres 2019 in Höhe von 54.993,22 Euro wird zur Verlustabdeckung der Vorjahre auf neue Rechnung vorgetragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen