23.10.2018 - 4 Beschluss über die Gestaltungssatzung der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 23.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende hält den Sachvortrag.
Ratsherr Lehmkuhl stellt für die CDU-Fraktion den Antrag, für Fenster auch die Farbe „braun“ zuzulassen, zieht diesen jedoch nach kurzer Debatte wieder zurück.
Im Weiteren weist Ratsherr Lehmkuhl darauf hin, dass im Leitfaden zur Gestaltungssatzung hier § 6 Dächer im Text das Material Beton ausgeschlossen ist, jedoch das beigefügte Bild mit Betonpfannen durch einen entsprechenden Haken als zulässig gekennzeichnet sei.
Frau Havenstein sagte die erforderliche redaktionelle Änderung zu.
Ratsherr Hinrichsen erkundigt sich, inwieweit eine der zu beschließenden Gestaltungssatzung unterliegende Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme auch nach Durchführung durch einen nachgereichten Antrag noch zu heilen sei.
Frau Havenstein sagte die diesbezügliche Prüfung zu.
Antwort zum Protokoll:
Sofern die durchgeführte und vorab nicht beantragte Bau- oder Sanierungsmaßnahme den Festsetzungen der Gestaltungssatzung nicht widerspricht, kann sie durch einen nachgereichten Antrag geheilt werden. Davon ungeachtet greift § 82 LBO Abs. 1 Nr. 3 („Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne die erforderliche Genehmigung (§ 62 Abs. 1), Teilbaugenehmigung (§ 74), Abweichung (§ 71) oder abweichend davon bauliche Anlagen errichtet, ändert, benutzt oder entgegen § 63 Abs. 3 Satz 3 bis 6 beseitigt.“), wenn es sich bei der Bau- oder Sanierungsmaßnahme um eine nach den §§ 67, 68 oder 69 LBO zu beantragende Maßnahme handelt.
Der Vorsitzende erläutert den zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion sowie den hierauf basierenden Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen – beide Anträge sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Von 16:10 Uhr bis 16:25 Uhr unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für die Beratung der Fraktionen zu diesen Anträgen.
Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen wird mit zwei Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.
Aufgrund der fraktionsübergreifenden Beratung kommt folgender leicht abgeänderter Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung:
Im Rahmen der Einführung der Gestaltungssatzung für die Altstadt wird beschlossen, einen Fördertopf in Höhe von 25.000 Euro jährlich einzurichten. Aus diesen Mitteln werden satzungskonforme Erneuerungen von Türen und Fenstern gefördert. Die Förderung beträgt 10 Prozent der Materialkosten, jedoch maximal 2.500 Euro je Gebäude und Jahr. Eine Förderung wird gewährt soweit das zu versteuernde Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt (es gilt die letzte Einkommensteuererklärung).
Diese Regelung ist zunächst auf vier Jahre begrenzt.
Abstimmungsergebnis:
7 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Beschluss:
Mit dem Entwurf der Gestaltungssatzung für die Bereiche Altstadt und Holm wurden zwei Bürgerinformationsveranstaltungen (27.09.2016 und 02.07.2018) sowie die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 27.09. - 25.10.2016 durchgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist vom 25.11. - 29.12.2017 erfolgt. Die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sind im Anhang aufgeführt. Die Abwägung wird entsprechend des anhängenden Abwägungsvorschlages beschlossen.
Auf Grundlage von § 84 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein wird die Gestaltungssatzung der Stadt Schleswig für die Bereiche Altstadt und Holm in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Satzungsbeschluss ist gem. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Das Abwägungsergebnis ist allen Beteiligten mitzuteilen.
Anlagen zur Vorlage
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289,6 kB
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7
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202,6 kB
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Anlagen
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1
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417,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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611,6 kB
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