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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.01.2019 - 4 Rahmenplanvertiefung "Parkhausquartier" - Aktue...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Struckmeier, IPP, erläutert den aktuellen Entwurfsstand der Vertiefungsvariante 5 und erläutert das weitere Vorgehen.

 

Im Zusammenhang mit dem im Dezember 2018 beschlossenen „Rendezvous-Konzept“ des öffentlichen Nahverkehrs zweifeln mehrere Ausschussmitgliedern daran, dass der ZOB ausreichend Platz für den Busverkehr bietet. Darüber hinaus wird vielfach die Glaubwürdigkeit des Verkehrsgutachtens des Planungsbüros VTT in Frage gestellt.

 

Herr Struckmeier erläutert, dass der Entwurf mehrfach mit der für den öffentlichen Nahverkehr zuständigen Nah.SH abgestimmt wurde. Die Verkehrsplaner VTT haben keine Bedenken hinsichtlich des Abflusses des Verkehrs aus dem neuen Parkhaus über eine einzige Ausfahrt, nämlich in Richtung Königstraße, da sich dieser mit einer Lichtsignalanlage regulieren lasse.

 

Der Bürgermeister schlägt unter Zustimmung der Bauausschussmitglieder vor, ein zweites Verkehrsgutachten über das Parkhausquartier zu beauftragen.

 

Frau Dr. Tewes kann den Abriss des ZOB-Gebäudes nicht unterstützen. Die Stadt habe sich verpflichtet, historische Bausubstanz zu erhalten. Stattdessen könne die Bücherei in einen der Ergänzungsbauten am Parkhaus integriert werden.

 

Herr Struckmeier erläutert, dass der vorliegende Entwurf sowohl mit der oberen als auch der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurde. Seitens der Denkmalschutzbehörden bestünden keine Bedenken mehr gegen den Abbruch des Gebäudes. Der Neubau solle unter Würdigung der Belange des Denkmalschutzes geplant werden.

 

Herr Hennigsen fragt, ob die Notwendigkeit bestehe, diverse Bürgerservices im ZOB-Gebäude unterzubringen. Dies erzeuge eine hohe Besucherfrequenz und aufgrund der Tatsache, dass das ZOB-Gebäude auf einer Verkehrsinsel zwischen Plessenstraße, Königstraße und ZOB liegt, zweifele er an der Sicherheit der Fußgänger, die den ZOB überqueren müssen. Auch er spricht sich für den Erhalt des bestehenden ZOB-Gebäudes aus.

 

Herr Struckmeier verteidigt die geplante Lage für Bücherei, Bürgerservice und Café. Die Lage sei aufgrund der Verkehrsanbindung optimal und werde aufgrund der Synergieeffekte mehr Besucher in die Innenstadt locken. Darüber hinaus solle eine direkte Wegeverbindung zwischen Capitolplatz und Parkhausquartier geschaffen werden, wodurch das Parkhausquartier besser an die Ladenstraße angebunden werde. Die Bücherei habe an ihrem aktuellen Standort keinerlei Erweiterungsmöglichkeiten, der Bau sei nicht mehr zeitgemäß.

 

Auf dem Gelände der Feuerwache soll ein Neubau für die Stadtverwaltung entstehen. Dies wird vom Großteil der anwesenden Bauausschussmitglieder zunächst nicht befürwortet. Kritikpunkte sind die ungeklärte Nachnutzung der Verwaltungsgebäude Gallberg 3 und 4 sowie die exponierte Lage des geplanten Neubaus in der Innenstadt, die eine deutlich wirtschaftlichere Vermarktung der Fläche möglich mache. Darüber hinaus müsse über den Neubau des Bauamtes in Stadtrandlage nachgedacht werden, da die geringe Besucherfrequenz im Bauamt keine zentrale Lage fordere.

 

Frau Havenstein erläutert, dass das Bauamt aktuell in zwei, ab Sommer 2019 sogar in drei Gebäuden untergebracht sei, einen erheblichen Platzmangel aufweise und die Arbeitsplatzverhältnisse langfristig nicht zumutbar seien. Die Verwaltung bearbeitet derzeit final den Prüfauftrag der Politik, wie und wo das gesamte Bauamt zeitnah wieder in einem Gebäude untergebracht werden kann. Der Neubau im Parkhausquartier sei nach dem aktuellen Stand eine gute und wirtschaftliche Möglichkeit, u.a. da sich die Flächen in städtischem Eigentum befänden und somit keine Grunderwerbskosten anfielen.

 

Herr Clausen weist die anderen Ausschussmitglieder darauf hin, dass mit dem Beschluss über die Vertiefungsvariante 5 auch beschlossen wurde, dass das Parkhaus nicht abgerissen werde, solange die Finanzierung des Neubaus und das Betreibermodell nicht geklärt sind.

 

Herr Kähler und Herr Dose betonen die Notwendigkeit, einen Beschluss schnell zu fassen. Herr Sothen habe bereits darauf hingewiesen, dass jede Verzögerung bei der Rahmenplanvertiefung auch bedeute, dass sich der Wettbewerb für die Erschließungsanlagen und somit auch die zweite Stufe der Vermarktung der ehemaligen Hertie-Fläche zeitlich verzögern. Darüber hinaus wurde bereits im Juni 2018 vom Bauausschuss und der Ratsversammlung beschlossen, das Parkhaus und das ZOB-Gebäude abzureißen und durch Neubauten zu ersetzen. Lediglich über die neuen Nutzungen wurde noch nicht final entschieden.

 

Zu Detailfragen (Verortung der Fahrradständer, Anzahl der Querungen über den ZOB) erläutert Herr Struckmeier, dass diese Art kleinräumiger Verkehrsfragen nicht in dieser Planungsstufe, sondern während des Wettbewerbs für die Erschließungsanlagen angegangen werden.

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Anlagen zur Vorlage