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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

19.02.2019 - 4 Beschluss zur Entwicklung des Parkhausquartiers...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in diesen Tagesordnungspunkt ein und regt an, zunächst über alle sechs Unterpunkte separat abzustimmen und dann noch einmal über das Gesamtpaket. Der Ausschuss stimmt dieser Vorgehensweise zu.

 

1. Ratsherr Lehmkuhl regt an, dass die Verwaltung auch die Nutzung für moderaten Einzelhandel prüfen möge.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzung erfolgt die Zustimmung einstimmig.

 

2. Frau Havenstein teilt ergänzend mit, dass die Erarbeitung eines weiteren Verkehrskonzeptes bereits läuft.

Die Zustimmung erfolgt einstimmig.

 

3. Die Zustimmung erfolgt mit neun Ja- und zwei Neinstimmen.

 

4. Zu diesem Unterpunkt liegt ein Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion mit folgendem Beschlussvorschlag vor: Es wird der Erhalt des gesamten historischen ZOB-Gebäudes mit Haupthaus und Gebäudeflügeln und die damit verbundene Anpassung des Rahmenplans bezüglich Verkehrsflächen und Gebäuden beschlossen.

 

Frau Havenstein trägt die sieben Unterpunkte vor und nimmt für die Verwaltung entsprechend wie folgt Stellung:

-Eine planerische oder städtebauliche Notwendigkeit für einen Abriss ist gegeben

-Das Gebäudeensemble am ZOB ist kein Denkmal

-Das Gebäudeensemble am ZOB ist auch kein Kulturdenkmal

-Durch den beschlossenen Standortwechsel der Stadtbücherei besteht zugegebenermaßen aus diesem Grund kein zusätzlicher Flächenbedarf

-Die Verwaltung sieht die verkehrliche Notwendigkeit, das historische Gebäude zu entfernen

-Aus der dann erforderlichen Planänderung würde eine erneute Verschiebung des vorgesehenen Zeitplanes resultieren

-Das historische Gebäude ist zurzeit in voller Nutzung, die Grundrissgestaltung jedoch suboptimal und nicht zukunftsfähig, das Gebäude nicht barrierefrei

 

Im Anschluss an eine kontroverse Diskussion über den Erhalt oder Abriss des ZOB-Gebäudes wurde der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion mit drei Ja- und acht Neinstimmen abgelehnt.

 

Eine Abstimmung über den Unterpunkt 4 erfolgte dann nicht mehr.

 

Der Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

5. Die Zustimmung erfolgt mit acht Ja- und drei Neinstimmen.

 

6. Der Vorsitzende regt Überlegungen, die dänische Bücherei im Rahmen einer interkulturellen Kooperation mit aufzunehmen, an.

Unter Berücksichtigung dieser Anregung erfolgt die Zustimmung einstimmig.

 

 

 

Im Anschluss erfolgt, wie bereits bei der Einführung zu diesem Tagesordnungspunkt hingewiesen, die Abstimmung über den gesamten Beschlussvorschlag.

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Beschluss:

Der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.01.2019 bzw. der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 23.01.2019 im Zuge der Mitteilungsvorlage VO/2018/184 vorgestellte Entwurf der Rahmenplanvertiefung für das Parkhausquartier soll hinsichtlich folgender Punkte beibehalten bzw. geändert werden:

 

Auf dem Gelände der Feuerwache (Königstraße 16) soll keine Nachnutzung durch die öffentliche Verwaltung erfolgen. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen / Büronutzungen angestrebt.

 

r die Verkehrsführung rund um das neue Parkhaus soll ein Verkehrskonzept durch ein weiteres Fachbüro erarbeitet werden. Hierbei sollen die Verkehrsströme der angrenzenden Straßen (Schwarzer Weg, Poststraße, Königstraße, Plessenstraße), die Auswirkungen auf die entsprechenden Kreuzungsbereiche sowie die Möglichkeiten zur funktionsfähigen Abwicklung der Parkhauszu- und -abfahrt (Lichtsignalanlage, Kreisverkehr) betrachtet werden.

 

Die Neuausrichtung des ZOBs ist in Abstimmung mit der NAH.SH erarbeitet worden und bietet optimale Voraussetzungen zur Abwicklung zukünftiger ÖPNV-Verkehre. Diese Neuausrichtung soll daher beibehalten werden.

 

Das ZOB-Gebäude weist einen hohen Modernisierungs- und Instandsetzungsstau auf. Es ist nicht als Kulturdenkmal eingetragen. In Gesprächen mit den Denkmalschutzbehörden wurde der mögliche Wert als Kulturdenkmal nur für das Gebäude als Ganzes (3-geschossiges Hauptgebäude und eingeschossiger Anbau) gesehen. Ein Erhalt des gesamten Gebäudes macht die Neuausrichtung des ZOBs nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll ein Abriss des Gebäudes vorgenommen werden.

 

Die Fläche des ZOB-Gebäudes soll nicht für das Begegnungszentrum genutzt werden. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen / Büronutzungen angestrebt.

 

Das Begegnungszentrum mit Stadtbücherei, Bürgerzentrum und Café- / Veranstaltungsraum wird als Anbau an die östliche Seite des Parkhauses verlagert. Seitens IPP ist genauer auszuarbeiten, wie sich dieser Anbau mit Blick auf die benötigten Flächen sowie das Zusammenspiel mit der öffentlichen Platzfläche am besten ausgestalten lässt.

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

 

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Anlagen