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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

22.01.2020 - 9 Beschluss über eine Richtlinie der Stadt Schles...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Dr. Pfannkuch stellt die Drucksache vor und weist darauf hin, dass heute – wie zu Beginn der Sitzung festgelegt keine Beschlussfassung erfolgen wird. Außerdem wurde statt einer Richtlinie nunmehr eine Satzung erarbeitet.

 

Diskutiert wird die Empfehlung des Landes, erst ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner einen hauptamtlichen Beauftragten einzustellen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Schleswig mit den ortsansässigen Kliniken ggf. einen höheren Anteil an beeinträchtigten Menschen hat als vergleichbare Mittelstädte.

 

Herr Arp schlägt vor, zunächst den Bedarf zu ermitteln, bevor über die Einstellung eines hauptamtlichen Beauftragten nachgedacht wird.

 

Die Anwesenden verständigen sich darauf, vorerst einen ehrenamtlichen Beauftragten einzusetzen und dann zu evaluieren, ob dies ausreichend ist.

 

Herr Pahlenkemper gibt zu bedenken, dass er die Anlehnung der Aufwandsentschädigung an den Seniorenbeirat als zu gering empfindet. Stattdessen sollte sich die Entschädigung für den ehrenamtlichen Beauftragten nach der für die Mitglieder der Ratsversammlung richten.

 

Herr Holst erkundigt sich, warum in dem Entwurf der Satzung in § 1 (3) festgelegt ist, dass die beauftragte Person nicht Vorsitzende/r der Parteien auf Orts- und Kreisebene sein darf. Die Verwaltung sichert zu, dies noch einmal zu überprüfen.

 

Es wird nachgefragt, warum in § 2 der Satzung unter den Aufgaben der Punkt „Beratung“ aufgeführt ist. Dies wäre bereits Aufgabe von anderen Institutionen. Dieser Punkt sollte daher in der Satzung gestrichen werden.

 

Zudem wird die Verwaltung gebeten, noch einmal die Pro-Kopf-Verteilung von Beeinträchtigten bei 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Vergleich zu Schleswig zu ermitteln.

 

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Anlagen zur Vorlage