Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/044
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.03.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für das Gebiet beidseitig des Gallbergs und der Langen Straße,
westlich des Hafenganges und Wiesenganges, nördlich der Straße Am Hafen und der Schlei sowie östlich der Plessenstraße die 27. Änderung des Flächennutzungsplans „Altstadtbereich“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durchgeführt.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Mit dem Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1996 wurde eine planungsrechtliche Grundlage für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung gemäß § 5 BauGB der Stadt Schleswig geschaffen. Mit Wirksamwerden des Flächennutzungsplans in seiner 27. Änderung sollen in den Änderungsbereichen die Darstellungen der bisher wirksamen Fassung außer Kraft gesetzt werden. Im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB wird von der Stadt Schleswig zeitgleich die Aufstellung des Bebauungsplans Schleswig Nr. 92 „Altstadtbereich“ betrieben. Der Bebauungsplan wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans von 1996 und seiner 27. Änderung entwickelt. Anlass der hier vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist das Schaffen einer funktionsgemischten Altstadt, in der sowohl öffentliche, kirchliche und gastronomische Einrichtungen sowie Einzelhandels-und Gewerbestrukturen als auch zukunftsfähige, familiengerechte und generationsübergreifende Wohnformen in zentraler, integrierter Lage ermöglicht werden sollen. Im Zusammenspiel mit den gestalterischen Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Bereiche Altstadt und Holm aus dem Jahr 2018 soll mit der Änderung des Flächennutzungsplans ein planungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, die bestehenden prägenden baulichen Strukturen zu sichern und stadtbildverträgliche Nachverdichtungspotenziale sowohl in zentralen Lagen als auch in untergenutzten Bereichen der Altstadt planungsrechtlich zu definieren.
3. Handlungsbedarf
Die 27. Änderung des Flächennutzungsplans „Altstadtbereich“ ist aufgrund der genannten städtebaulichen Zielsetzungen erforderlich und geboten. Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Mit den Planunterlagen soll die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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233,6 kB
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