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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/077

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Gründe für eine Eilentscheidung gem. § 65 Abs. 4 GO sind einem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen.

 

Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 7 entscheidet der Hauptausschuss über den Erwerb von Vermögensgegenständen von mehr als 150.000 EUR bis zu einem Betrag von 300.000 EUR.

 

2. Sachdarstellung

Das Land Schleswig-Holstein stellt den Schulträgern über das „Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ (Sofortausstattungsprogramm 2) Fördermittel in Höhe von 14 Mio. EUR zur Verfügung. Auf die Stadt Schleswig entfällt hiervon ein Anteil von 201.225,54 EUR. Die Fördermittel dienen dem Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, die dadurch entstehen können, dass Schüler*innen wegen des Fehlens mobiler Endgeräte nicht am digitalen Lernen zu Hause teilhaben können. Laut der Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel sind diese bis spätestens 31.10.2021 durch die Schulträger zu verausgaben.

 

Der konkrete Bedarf für die städtischen Schulen wurde durch das SG IT wie folgt ermittelt:

 

• 30 Apple iPad  10.634,70 EUR

• 30 Apple iPad Smartcover  1.446,90 EUR

• 30 Lizenzen Mobile Device Management  600,00 EUR

• 316 Notebooks  188.734,16 EUR

Summe (brutto)  201.415,76 EUR

 

3. Problemdarstellung

In Anbetracht des voraussichtlichen Auftragsvolumens von ca. 170.000 EUR netto wäre für die Beschaffung grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung über die Zentrale Vergabestelle der Stadt Flensburg durchzuführen. Die Stadt Schleswig beschafft Standard-IT-Komponenten jedoch bereits seit längerer Zeit vorwiegend über Dataport als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB. Dieser Beschaffungsweg wird auch durch die Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel ausdrücklich zugelassen.

 

4. Bewertung

Bedingt durch die nach wie vor erheblich problematischen Lieferbedingungen für IT-Komponenten und die nur bis zum 31.10.2021 befristete Verfügbarkeit der Fördermittel ist eine unverzügliche Auftragserteilung zwingend geboten. Eine öffentliche Ausschreibung erfordert einen beträchtlichen zeitlichen Vor- und Nachlauf und wird in Anbetracht der aktuellen Markt- und Nachfragesituation mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Auftragnehmer ergeben, der die benötigte Hardware kurzfristig liefern kann.

 

5. Entscheidung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister hat daher entschieden, umgehend Dataport einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

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