Mitteilung öffentlich - VO/2021/077
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über eine Eilentscheidung des Bürgermeisters gem. § 65 Abs. 4 GO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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30.08.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Gründe für eine Eilentscheidung gem. § 65 Abs. 4 GO sind einem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen.
Gem. § 11 Abs. 2 Nr. 7 entscheidet der Hauptausschuss über den Erwerb von Vermögensgegenständen von mehr als 150.000 EUR bis zu einem Betrag von 300.000 EUR.
2. Sachdarstellung
Das Land Schleswig-Holstein stellt den Schulträgern über das „Landesprogramm Digitale Schule SH – Leihgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler“ (Sofortausstattungsprogramm 2) Fördermittel in Höhe von 14 Mio. EUR zur Verfügung. Auf die Stadt Schleswig entfällt hiervon ein Anteil von 201.225,54 EUR. Die Fördermittel dienen dem Ausgleich sozialer Ungleichgewichte, die dadurch entstehen können, dass Schüler*innen wegen des Fehlens mobiler Endgeräte nicht am digitalen Lernen zu Hause teilhaben können. Laut der Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel sind diese bis spätestens 31.10.2021 durch die Schulträger zu verausgaben.
Der konkrete Bedarf für die städtischen Schulen wurde durch das SG IT wie folgt ermittelt:
• 30 Apple iPad 10.634,70 EUR
• 30 Apple iPad Smartcover 1.446,90 EUR
• 30 Lizenzen Mobile Device Management 600,00 EUR
• 316 Notebooks 188.734,16 EUR
Summe (brutto) 201.415,76 EUR
3. Problemdarstellung
In Anbetracht des voraussichtlichen Auftragsvolumens von ca. 170.000 EUR netto wäre für die Beschaffung grundsätzlich eine öffentliche Ausschreibung über die Zentrale Vergabestelle der Stadt Flensburg durchzuführen. Die Stadt Schleswig beschafft Standard-IT-Komponenten jedoch bereits seit längerer Zeit vorwiegend über Dataport als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 120 Abs. 4 GWB. Dieser Beschaffungsweg wird auch durch die Richtlinie zur Vergabe der Fördermittel ausdrücklich zugelassen.
4. Bewertung
Bedingt durch die nach wie vor erheblich problematischen Lieferbedingungen für IT-Komponenten und die nur bis zum 31.10.2021 befristete Verfügbarkeit der Fördermittel ist eine unverzügliche Auftragserteilung zwingend geboten. Eine öffentliche Ausschreibung erfordert einen beträchtlichen zeitlichen Vor- und Nachlauf und wird in Anbetracht der aktuellen Markt- und Nachfragesituation mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Auftragnehmer ergeben, der die benötigte Hardware kurzfristig liefern kann.
5. Entscheidung des Bürgermeisters
Der Bürgermeister hat daher entschieden, umgehend Dataport einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
