Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/182
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über das Konzept zum Umbau Barrierefreiheit Rathaus
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.10.2021
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09.11.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr.5 der Zuständigkeitsordnung ist der Bauausschuss für Entscheidungen über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen zuständig.
2. Sachdarstellung
Auf Antrag der SPD wurde ein externes Planungsbüro mit der Konzepterarbeitung Barrierrefreiheit Rathaus beauftragt.
3. Problemdarstellung
Das Rathaus ist nicht barrierefrei. Konzepte zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden erarbeitet.
4. Handlungsbedarf
Bauliche Anforderungen zur Barrierefreiheit im Sinne des Schutzziels, möglichst alle öffentlich zugängliche Gebäudeteile und Geschosse selbstständig zu erreichen, alle Erschließungssysteme selbstständig zu benutzen sowie an der Rettung im Gefahrenfall selbstständig mitzuwirken.
5. Lösungsmöglichkeiten
Es wurden 3 Varianten erarbeitet. Die Varianten unterscheiden sich in der Art des Eingriffs in die Bausubstanz und in der Art der erreichten Barrierefreiheit. (siehe Anlagen)
6. Bewertung
Die Variante 1 ist aus fachlicher Sicht des Gebäudemanagements zu favorisieren. Es werden mit dem geringsten Eingriff in die Bausubstanz die meisten Barrieren reduziert.
Die wesentlichen Punkte der Erreichbarkeit der Sitzungsräume sowie weiterer Büroräume wird mit dieser Maßnahme erreicht.
Eine Vorabstimmung mit dem Denkmalschutz hat bereits stattgefunden. Möglicherweise werden nicht alle Punkte aus der Variante 1 umgesetzt werden können. Im Wesentlichen werden aktuell die Eingriffe im Erdgeschoss des Grauklosters kritisch gesehen.
7. Finanzielle Auswirkungen
Die Kostenberechnung der Maßnahme endet aktuell bei 714.000 Euro Brutto.
In 2022 sollen Planung und Fördermittelantrag erfolgen, in 2023 kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Planung wurden für den Haushalt 2022 in Höhe von 100.000 Euro berücksichtigt.
8. Finanzierung
Es ist beabsichtigt eine Förderung beim Fond für Barrierefreiheit beim Land SH zu beantragen. Die Förderrichtline für 2022 liegt aktuell noch nicht final vor, somit kann zur Förderung und möglichen Förderquote derzeit keine Aussage getroffen werden.
9. Berichtswesen
Nach Abstimmung und Ausarbeitung der Variante 1 wird ein Förderantrag in 2022 gestellt sowie die Planung und Ausschreibung vorbereitet. In 2023 kann dann die Umsetzung erfolgen.
Weitere Details werden im Vortrag von Fr. Schulte, Planungsbüro Schulte erläutert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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9,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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283,1 kB
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