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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/182

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die aus der Untersuchung der Barrierefreiheit hervorgegangene Umbauplanung Variante 1 weiter verfolgt wird und ein externes Planungsbüro mit der Planungsleistung und Förderantragerstellung beauftragt wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr.5 der Zuständigkeitsordnung ist der Bauausschuss für Entscheidungen über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Auf Antrag der SPD wurde ein externes Planungsbüro mit der Konzepterarbeitung Barrierrefreiheit Rathaus beauftragt.

 

3. Problemdarstellung

Das Rathaus ist nicht barrierefrei. Konzepte zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden erarbeitet.

 

4. Handlungsbedarf

Bauliche Anforderungen zur Barrierefreiheit im Sinne des Schutzziels, möglichst alle öffentlich zugängliche Gebäudeteile und Geschosse selbstständig zu erreichen, alle Erschließungssysteme selbstständig zu benutzen sowie an der Rettung im Gefahrenfall selbstständig mitzuwirken.

 

5. Lösungsmöglichkeiten

Es wurden 3 Varianten erarbeitet.  Die Varianten unterscheiden sich in der Art des Eingriffs in die Bausubstanz und in der Art der erreichten Barrierefreiheit. (siehe Anlagen)

 

6. Bewertung

Die Variante 1 ist aus fachlicher Sicht des Gebäudemanagements zu favorisieren. Es werden mit dem geringsten Eingriff in die Bausubstanz die meisten Barrieren reduziert.

Die wesentlichen Punkte der Erreichbarkeit der Sitzungsräume sowie weiterer Büroräume wird mit dieser Maßnahme erreicht.

 

Eine Vorabstimmung mit dem Denkmalschutz hat bereits stattgefunden. Möglicherweise werden nicht alle Punkte aus der Variante 1 umgesetzt werden können.  Im Wesentlichen werden aktuell die Eingriffe im Erdgeschoss des Grauklosters kritisch gesehen.

 

7. Finanzielle Auswirkungen

Die Kostenberechnung der Maßnahme endet aktuell bei 714.000 Euro Brutto.

In 2022 sollen Planung und Fördermittelantrag erfolgen, in 2023 kann die Maßnahme umgesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel für die Planung wurden für den Haushalt 2022 in Höhe von 100.000 Euro berücksichtigt.                           

 

8. Finanzierung

Es ist beabsichtigt eine Förderung beim Fond für Barrierefreiheit beim Land SH zu beantragen. Die Förderrichtline für 2022 liegt aktuell noch nicht final vor, somit kann zur Förderung und möglichen Förderquote derzeit keine Aussage getroffen werden.

 

9.  Berichtswesen

Nach Abstimmung und Ausarbeitung der Variante 1 wird ein Förderantrag in 2022 gestellt sowie die Planung und Ausschreibung vorbereitet. In 2023 kann dann die Umsetzung erfolgen.

Weitere Details werden im Vortrag von Fr. Schulte, Planungsbüro Schulte erläutert.

 

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Anlagen

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