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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/208

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der vorliegende Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B der Stadt Schleswig - Gebiet nordöstlich der Hoteleinrichtung „Strandleben“ und der angrenzenden öffentlichen Freifläche am Ufer der Schlei - und die dazugehörige Begründung öffentlich ausgelegt werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B der Stadt Schleswig wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Betreiber der Hoteleinrichtung „Strandleben“ beabsichtigen in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Hauptgebäude einen freistehenden Erweiterungsneubau zu errichten. Dieser Gebäudetrakt ist dazu angelegt, als Bettenhaus zu fungieren und darüber hinaus ein Tagungszentrum und einen Wellnessbereich zu integrieren.

 

Diese Erweiterung wird notwendig um den hohen Nachfragebedarf zu befriedigen. Die Erweiterungsabsichten wurden bereits in der Rahmenplanfortschreibung für das Sanierungsgebiet „Holmer Noor“ berücksichtigt und eingearbeitet. Die unlängst beschlossene Fortschreibung bildet die planungs- wie fördertechnische Grundlage des Entwicklungsgebietes und ist somit auch die Grundlage für die Bebauungsplanung. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B übernimmt inhaltlich die Aussagen der städtebaulichen Rahmenplanung und transformiert diese lediglich in planungsrechtliche Festsetzungen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.08.2021 gefasst.

 

Gemäß § 13 a BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Vorteile dieses beschleunigten Verfahrens sind bei einer Größe der Grundfläche von weniger als 20.000 qm, dass eine Umweltprüfung nicht durchgeführt werden muss und Eingriffe nicht auszugleichen sind. Falls der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann er auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist.

 

Das Vorhaben erfüllt somit die aufgezeigten Voraussetzungen des § 13 a BauGB. Es wird daher empfohlen, für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 B das Aufstellungsverfahren gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Mit den vorliegenden Entwürfen der Planzeichnung und der Begründung sollte die Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 bzw. 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

3. Kosten

 

Der Vorhabenträger*in übernimmt die Kosten für die notwendigen Planungsleistungen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.

 

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Anlagen

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