Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/197
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101 - Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße und westlich der Gutenbergstraße -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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22.02.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 für das Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße und westlich der Gutenbergstraße die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) und § 4a (3) BauGB durchgeführt werden soll. Die Begründung zum Bebauungsplanentwurf wird gebilligt.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Mit einem ersten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 101 wurde die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die im Rahmen der Beteiligung eingegangen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung geprüft (vgl. beigefügte Abwägungstabelle) und der Bebauungsplan überarbeitet.
Der nun vorliegende Entwurf unterscheidet sich insbesondere in folgenden Punkten vom ursprünglichen Entwurf:
- Der Geltungsbereich wurde um die Grundstücke am Lollfuß erweitert. Es wurden für diese Bereiche zusätzliche Festsetzungen in den Bebauungsplan übernommen.
- Im Bereich der Schleistraße wurde die rückwärtige Baugrenze in der Planzeichnung durch das Planzeichen zur Trennung unterschiedlicher Maße der baulichen Nutzung ersetzt. In den rückwärtigen Grundstücksbereichen soll grundsätzlich eine eingeschossige Bebauung ermöglicht werden. Mehrgeschossige Hauptgebäudekörper sollen weiterhin nur in den straßenzugewandten Bereichen zugelassen werden.
- Es wurde eine zusätzliche Festsetzung aufgenommen, die das Hervortreten von untergeordneten Gebäudeteilen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ermöglichen soll
- Auf dem Grundstück der katholischen Kirche befindet sich kein zusätzliches Baufenster mehr
- Das Planzeichen für das Hochwasserrisikogebiet wurde in den Teil A übernommen
Darüber hinaus wurde das Lärmgutachten überarbeitet und weitere Vorgaben des Denkmalschutzes in den Bebauungsplan aufgenommen.
3. Handlungsbedarf
Aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereichs und wegen geänderter Festsetzungen müssen die Beteiligungsschritte nach dem BauGB wiederholt werden. Die Verwaltung empfiehlt, den erneuten Auslegungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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4,1 MB
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1,1 MB
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3
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483,5 kB
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