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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/028

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 Abs. 1 in Verbindung mit § 32 der Geschäftsordnung der Ratsversammlung berichtet die Verwaltung im Bau- und Umweltausschuss über wichtige Verwaltungsangelegenheiten (Verwaltungsbericht). Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses.

 

2. Sachdarstellung

Der Neufelder Weg wird Schleswigs erste Fahrradstraße. Da es sich für den motorisierten Individualverkehr (MIV) um eine Sackgasse handelt, für den Fuß- und Radverkehr jedoch um eine wichtige Durchwegung des Gebietes und sichere Anbindung an das überörtliche Radverkehrsnetz, erfolgt die verkehrsrechtliche Anordnung zur Fahrradstraße. Fahrradstraßen dienen vorrangig dem Radverkehr. Der MIV darf die Fahrradstraße in Ausnahme befahren (Zusatzbeschilderung). Es gilt die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der MIV muss seine Geschwindigkeit den Radfahrenden anpassen. Radfahrende dürfen nebeneinanderfahren. In diesem Kontext werden im Rahmen der Instandhaltung auf dem Neufelder Weg die Oberflächen sowie die Fahrbahneinfassungen erneuert. Zusätzlich werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, Gehwegvorstreckungen, und damit Fahrbahneinengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, in Höhe des Waldorfkindergartens und des östlichen Eingangs zum Friedhof baulich hergestellt. Gegenüber der Einmündung Neufelder Weg, auf dem Mühlenredder wird eine Querungshilfe eingeordnet und baulich hergestellt. Der Bord des Gehweges wird entsprechend abgesenkt. Die Straßeneinmündung wird als Gehwegüberfahrt ausgebildet. Die anliegende Haltestellenbucht wird zurückgebaut. Es werden im Mühlenredder Fahrradangebotsstreifen markiert.

 

3. Bewertung

Die baulichen und verkehrsorganisatorischen Maßnahmen dienen vorrangig der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Ordnung des fließenden Verkehres.

 

4.      Finanzierung

Die Kosten für die baulichen Anpassungen sowie die Erneuerung der verkehrsrechtlichen Beschilderungen werden vom Fachdienst Bau, SG Tiefbau, im Rahmen der baulichen Instandsetzung getragen. Im Haushalt 2022 wurden dafür 150.000,00 Euro angemeldet.

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Anlagen

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