Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die weitere Beteiligung der Stadt Schleswig an der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostee im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027) und aktive Umsetzung der gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeiteten Entwicklungsstrategie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaftsförderung, Bauverwaltung und Liegenschaften
- Beteiligt:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Axel Warnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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21.03.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass
die Stadt Schleswig, Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei-Ostsee im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027/2029) wird. Die Stadt Schleswig wird gemeinsam mit den weiteren Akteuren die erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umsetzen.
Zur Umsetzung der Strategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023 bis 2029 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe, zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale Projekte in dokumentierter
Höhe erforderlich. An dieser Mittelbereitstellung beteiligt sich die Stadt Schleswig mit einer Gesamtsumme von 157.998,00 EUR. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
Die Stadt Schleswig erklärt sich bereit, für Einzelprojekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Gleiches gilt für die beteiligten amtsangehörigen Gemeinden.
Sachverhalt
- Zuständigkeit
Der Hauptausschuss entscheidet gem. § 11 Abs. 2 Ziff. 1 der Hauptsatzung, da die Beteiligung an der Kofinanzierung 30 % nicht überschreitet.
2. Sachdarstellung
Die Erarbeitung der integrierten Entwicklungsstrategie zur Bewerbung der AktivRegion Schlei-Ostsee für die ELER Förderperiode 2023-2027/2029 laufen derzeit auf Hochtouren. Grundlage für die Erarbeitung der Strategie ist ein entsprechender Leitfaden der aufgrund von EU-Verordnungen vom zuständigen Ministerium erarbeitet wurde. Der Leitfaden definiert für die Strategie Mindest- und Qualitätskriterien. Ein zentrales Anerkennungskriterium zum Thema Finanzierung ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln. Die Frist für die Einreichung der Strategie ist der 30.04.2022.
Nach aktuellen Informationen werden den für die kommende Förderperiode anerkannten AktivRegionen ein Budget in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die EU-Mittel sind entsprechend durch öffentliche nationale Mittel kozufinanzieren.
Die Bereitstellung der öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Laufzeit der Förderperiode ist bereits aus den beiden vorangegangenen EU-Förderperioden bekannt und geübte Praxis.
Insofern ist vorgesehen, das bewährte Kofinanzierungsmodell in der gleichen Summe wie in der auslaufenden Förderperiode auf Basis des bekannten Verteilerschlüssels fortzuführen. Im Hinblick auf die neue Förderperiode wurden die Datengrundlagen aktualisiert. Der aktualisierte Verteilerschlüssel als Grundlage für die Förderperiode 2023 - 2027 (2029) liegt der Beschlussvorlage an. Insgesamt erstreckt sich der Finanzierungsrahmen durch die neue n+2-Regelung (vorher n+3) bis zum Jahre 2029.
Die Kofinanzierungsmittel sind bereitzustellen für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe. Hier enthalten sind die Kosten des Regionalmanagements, Kosten für Sensibilisierungsmaßnahmen und ein Finanzierungsbeitrag für das AktivRegionen-Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus dienen die Mittel zur Bereitstellung von öffentlicher Kofinanzierung von regionalen Projekten und ggf. Projekten in privater Trägerschaft (z.B. OFS, Vereine, Verbände). Für Projekte in privater Trägerschaft werden Landesmittel in gleicher Höhe bereitgestellt.
3. Handlungsbedarf
Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden Anerkennung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des zentralen Anerkennungskriterium, ist zu entscheiden, dass
- die Stadt Schleswig bestätigt, Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Schlei Ostsee im Rahmen der ELER-Förderung (2023-2027/2029) zu werden.
- die Stadt Schleswig die gemeinsam mit den weiteren Akteuren erarbeitete integrierte Entwicklungsstrategie aktiv umsetzen wird.
- zur Umsetzung der Strategie die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2023-2029 für das Betreiben der Lokalen Aktionsgruppe, zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale Projekte in der dokumentierten Höhe erforderlich ist.
- die Stadt Schleswig sich an dieser Mittelbereitstellung mit einer Gesamtsumme von 157.998,00 EUR beteiligt. Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
- die Stadt Schleswig sich bereit erklärt, für Einzelprojekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen. Gleiches gilt für die beteiligten amtsangehörigen Gemeinden.
4. Finanzierung
Unter Berücksichtigung der o. g. Gesamtsumme in Höhe von 157.998,00 Euro beträgt die jährliche Kofinanzierung (2023-2029) für die Stadt Schleswig rd. 23.000,00 EUR.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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