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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/034

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass das Kulturprogramm „Heimat“ bis zum/zur Umbau/Sanierung des Heimatgebäudes (bis ca. April 2023) in der „Zwergenheimat“ weitergeführt wird.

 

Zusätzlich darf das Kulturprogramm „Heimat“ auch im Slesvighus und/oder im Hotel Hohenzollern weitergeführt werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit:

 

Der Hauptausschuss entscheidet gem. § 11 Abs. 2 Ziff. 4 der Hauptsatzung über die Ziele und Grundsätze der wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlicher Beteiligung der Gemeinde, einschließlich von Weisungen an Vertreterinnen und Vertreter in juristischen Personen oder sonstigen Vereinigungen i. S. d. § 25 GO.

 

2. Sachstand:

 

Die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurden Anfang 2020 gebeten, das Kulturprogramm „Heimat“ bis zum/zur Umbau/Sanierung des Heimatgebäudes fortzuführen.

 

Die Zulassung der Lüftungsanlage im großen Saal endet am 01.08.2022. Ein Weiterbetrieb der Lüftungsanlage würde erhebliche Kosten verursachen, so dass mit dem Bürgerfest am 03.07.2022 die letzte Veranstaltung dort stattfindet.

 

Damit das Gebäude bis zum Umbau regelmäßig begangen und „überwacht“ wird, hat die Stadt Schleswig mit der Firma DeKröger den Weiterbetrieb des Omas Kaffeestübchens vereinbart. Dazu wird ausschließlich das Kaffeestübchen („Zwergenheimat“) und die Sanitäranlagen genutzt, da diese keine Lüftungsanlagen benötigen.

 

3. Grundsätzliche Fortführung des Kulturprogrammes „Heimat“:

 

Es ist beabsichtigt, das Kulturprogramm „Heimat“ fortzuführen, um die Marke „Heimat“ bei den Künstleragenturen und den Schleswiger Bürgerinnen und Bürgern nicht in Vergessenheit geraten zu lassen.

 

Es ist vorgesehen, dass die Veranstaltungen ein positives Ergebnis erwirtschaften und somit für die Stadt Schleswig kein Defizit entsteht.

 

Es wird in den Verträgen mit den Künstlern vereinbart, dass der Kartenverkauf die erwarteten Kosten decken muss, andernfalls sind die Verträge rechtzeitig zu kündigen.

 

4. Fortführung des Kulturprogrammes „Heimat“ in der „Zwergenheimat“:

 

In der „Zwergenheimat“ ist eine Kleinkunstbühne vorhanden, die bis zum/zur Umbau/Sanierung des Gebäudes genutzt werden kann. Hier finden bis zu 100 Gäste Platz.

 

Es ist beabsichtigt, dort ein bis zweimal pro Monat (vorwiegend sonntags) Künstler aus der Region auftreten zu lassen. Weiterhin ist geplant, Künstler (Comedy, Lesungen, Kabarett u.ä.) zu engagieren, die mit der vorhandenen Kapazität auskommen. Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass bis April 2023 so insgesamt 20 Veranstaltungen durchgeführt werden können.

 

5. Fortführung des Kulturprogrammes „Heimat“ im Slesvighus und/oder im Hotel Hohenzollern:

 

Es wurden das Hotel Hohenzollern und das Slesvighus besichtigt und erste Gespräche geführt. Beide Häuser sind für die Fortführung des Kulturprogrammes „Heimat“ bis zur Fertigstellung des Kulturhauses geeignet und haben auch ihre Zustimmung signalisiert. In beiden Spielstätten können bis zu 300 Gäste Platz finden.

 

Genaue zeitliche Spielmöglichkeiten und die Mietkosten werden, nach grundsätzlicher Zustimmung des Hauptausschusses, in weiteren Gesprächen mit beiden Häusern gemäß 3. vereinbart. Möglich wären so bis zu 10 Veranstaltungen pro Jahr.

 

6. Fortführung des Kulturprogrammes „Heimat“ an weiteren Spielorten:

 

Eine bekannte Künstleragentur, mit einer zuletzt auch in Schleswig erfolgreich laufenden Show, hat angefragt, ob die Heimat (d.h. die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH) auch als Veranstalter z.B. in den Städten Flensburg, Kiel und Neumünster ihre Künstler vertreten könnte. Dazu würde die Heimat (d.h. die Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH) in diesen Städten die bekannten Spielstätten anmieten und die Veranstaltungen wie im Heimatgebäude in Schleswig durchführen.

 

Aus rechtlichen Gründen wird verwaltungsseitig, eine Ausweitung auf Spielorte außerhalb Schleswigs nicht empfohlen.

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