Mitteilung öffentlich - VO/2022/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm "Sozialer Zusammenhalt": Mitteilung über Förderungsantrag, Sachstandsbericht und Maßnahmenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.02.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
29.03.2022
|
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung werden städtebauliche Planungen im Bau- und Umweltausschuss behandelt.
Gemäß § 5 der Zuständigkeitsordnung werden soziale Themen im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss behandelt.
2. Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig hat Ende des Jahres 2021 das erforderliche Mobilitätskonzept für St. Jürgen ausgeschrieben (siehe VO/2021/011). Anfang 2022 hat ein entsprechendes Fachbüro den Zuschlag erhalten. Das Mobilitätskonzept soll voraussichtlich im August 2022 fertiggestellt sein.
Für den Mai 2022 wird eine weitere Zusammenkunft der im vergangenen Jahr etablierten Lenkungsgruppe anvisiert.
Der Entwurf der vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem städtebaulichen Entwicklungskonzept (VU + IEK) wird voraussichtlich im Mai 2022 fertiggestellt sein. Erste Ergebnisse des Mobilitätskonzepts sollen bis dahin vorliegen. Der mit der Stadt Schleswig abgestimmte Entwurf bedarf anschließend der Zustimmung durch das MILIG.
Voraussichtlich zwischen Juli und September 2022 wird eine Behörden- und TÖB-Beteiligung sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Nach Einarbeitung der Ergebnisse der Beteiligung in das IEK kann nach erneuter Zustimmung durch das MILIG voraussichtlich im Oktober / November 2022 das Untersuchungsgebiet St. Jürgen als Sanierungssatzung beschlossen werden.
Frühzeitig im Jahr 2023 soll der Sanierungsträger ausgeschrieben werden. Dafür ist vorgesehen, zeitnah einen Förderantrag für 2023 und die Folgejahre zu stellen.
Anliegend befindet sich der Sachstandsbericht für das Jahr 2021, der Förderantrag, der Maßnahmenplan für sowie die Anlage zum Maßnahmenplan. Die Unterlagen werden bis Ende Februar 2022 zur Genehmigung beim MILIG eingereicht.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
93,4 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
108,1 kB
|
||
3
|
(wie Dokument)
|
280,2 kB
|
||
4
|
(wie Dokument)
|
105,8 kB
|
