Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/053

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 für das Gebiet südlich des Mühlenredders, westlich der St.-Jürgener-Straße, nördlich des Krankenhauses und östlich des Mühlenbaches aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Schleswig wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

 

Auf dem ehemaligen Klinikgelände Ecke Mühlenredder / St.-Jürgener-Straße soll die denkmalgeschützte Anlage saniert und einer neuen, gemischten Nutzung zugeführt werden. Zusätzlich sollen Neubauten den Bestand ergänzen.

 

Bereits am 08.12.2020 wurde das Vorhaben dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt (siehe anliegende Präsentation) und insgesamt positiv aufgenommen. Inzwischen wurde das Büro Evers & Partner aus Hamburg mit der Bauleitplanung beauftragt. Auch die erforderlichen Fachgutachten sowie die Vorabstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange sind derzeit in der Bearbeitung.

 

4. Handlungsbedarf

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Zusätzlich sollen in einem städtebaulichen Vertrag die gestalterischen Anforderungen an die Gebäude und Freiflächen (insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes) formuliert werden.

 

Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt werden, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, mit dem Aufstellungsbeschluss das Bauleitplanverfahren formal einzuleiten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...