Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/053
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 110 für das Gebiet südlich des Mühlenredders, westlich der St.-Jürgener-Straße, nördlich des
Krankenhauses und östlich des Mühlenbaches
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.04.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 für das Gebiet südlich des Mühlenredders, westlich der St.-Jürgener-Straße, nördlich des Krankenhauses und östlich des Mühlenbaches aufzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 der Stadt Schleswig wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Auf dem ehemaligen Klinikgelände Ecke Mühlenredder / St.-Jürgener-Straße soll die denkmalgeschützte Anlage saniert und einer neuen, gemischten Nutzung zugeführt werden. Zusätzlich sollen Neubauten den Bestand ergänzen.
Bereits am 08.12.2020 wurde das Vorhaben dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellt (siehe anliegende Präsentation) und insgesamt positiv aufgenommen. Inzwischen wurde das Büro Evers & Partner aus Hamburg mit der Bauleitplanung beauftragt. Auch die erforderlichen Fachgutachten sowie die Vorabstimmungen mit den Trägern öffentlicher Belange sind derzeit in der Bearbeitung.
4. Handlungsbedarf
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Zusätzlich sollen in einem städtebaulichen Vertrag die gestalterischen Anforderungen an die Gebäude und Freiflächen (insbesondere aufgrund des Denkmalschutzes) formuliert werden.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen des § 13a BauGB erfüllt werden, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, mit dem Aufstellungsbeschluss das Bauleitplanverfahren formal einzuleiten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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245,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,2 MB
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