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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/071

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 A "Wohnbebauung Hesterberg" für das Gebiet südlich der Wohnbebauung an der Schubystraße zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und dem Hesterberg und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Auf dem ehemaligen Klinikgelände soll durch Um- und Neubaumaßnahmen ein neues Wohnquartier mit ca. 200 Wohneinheiten entstehen. Das städtebauliche Entwurfskonzept sieht eine Unterteilung des Plangebiets in drei Baufelder vor, die entsprechend ihrer städtebaulichen Lage und Beschaffenheit unterschiedlich entwickelt werden sollen. Zehn Prozent der Wohneinheiten sollen dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Planbereich erfolgt die Ausweisung von „Allgemeinen Wohngebieten“ (WA). Dabei werden in den unterschiedlichen Baufeldern differenzierte Bebauungen und Höhenentwicklungen vorgesehen. Die beiden unter Denkmalschutz stehenden Objekte werden im Rahmen des Projektes saniert. Im westlichen Bereich des Plangebiets befindet sich eine öffentliche Grünfläche, welche durch einen Spielplatz aufgewertet werden soll.

 

3. Handlungsbedarf

 Um das Gebiet baulich zu entwickeln ist die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 A erforderlich. Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtliche Festsetzungen um.

 

Es wird empfohlen, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 A zu fassen.

 

4. Kosten

Die Erschließungspflicht soll im weiteren Verfahren auf die Vorhabenträgerin über einen Erschließungsvertrag übertragen werden. Die Kosten für die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen trägt somit die Vorhabenträgerin. Nach Abnahme der Erschließungsanlagen gehen die Flächen in das Eigentum der Stadt Schleswig über. Der Stadt entstehen keine Kosten.

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Anlagen

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