Beschlussvorlage öffentlich - VO/2023/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 110 „Alte Helios Klinik“, für das Gebiet südlich des Mühlenredders, westlich der St. Jürgener-Straße, nördlich des Krankenhauses und östlich des Mühlenbachs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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28.03.2023
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Beschlussvorschlag
1. Aufstellungsbeschluss
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 110 „Alte Helios Klinik“ für das Gebiet südlich des Mühlenredders, westlich der St. Jürgener-Straße, nördlich des Krankenhauses und östlich des Mühlenbachs aufzustellen.
Der Bebauungsplan Nr. 110 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
2. Auslegungsbeschluss
Der anliegende Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Die im Nordosten der Stadt Schleswig im Bereich des Mühlenredders und der St. Jürgener Straße gelegenen Gebäude der HELIOS Klinik stehen bereits überwiegend leer. Die Grundstücke des Plangebietes befinden sich derzeit noch im Eigentum der Klinik, gehen jedoch in Privatbesitz über. Eine Unternutzung des Geländes kann über längere Zeiträume zu einem städtebaulichen Funktionsverlust des Gebiets führen, weshalb der Bestand einer neuen Nutzung zugeführt und in diesem Zuge der Gebäudebestand saniert und teilweise erweitert werden soll.
Zukünftig sollen in den zu großen Teilen unter Denkmalschutz stehenden Bestandsgebäuden und den geplanten Erweiterungsbauten Räumlichkeiten für eine Mischung aus Büro- und Verwaltungsräumen, Arztpraxen, Wohnnutzungen, einer Versammlungsstätte sowie nach Möglichkeit eine Kindertagesstätte untergebracht werden. Im Rahmen des Vorhabens sollen zwei Neubauten entstehen, die den Bestand ergänzen. Hierbei ist zum einen ein viergeschossiger Riegelbau nördlich der Bestandsbebauung entlang der Straße Mühlenredder und zum anderen ein eingeschossiger, quadratischer Neubau im Innenhof der Bestandsbebauung vorgesehen.
Die vorliegende Planung wurde mit der Unteren und der Oberen Denkmalschutzbehörde vorabgestimmt. Auch die anderen Fachdisziplinen (Immissionsschutz, Verkehrsplanung, Entwässerungsplanung, …) wurden bereits berücksichtigt.
3. Problemdarstellung
Zwar wurde bereits am 19.04.2022 ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 110 gefasst, jedoch wurde der Geltungsbereich im Zuge der Planaufstellung um die westliche Grünfläche reduziert, weshalb der Aufstellungsbeschluss neu gefasst werden soll.
Da die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht vorliegen, das Vorhaben jedoch entsprechend des Lageplans umgesetzt werden soll, erarbeitet die Verwaltung einen städtebaulichen Vertrag auf Grundlage von § 11 BauGB, der die Umsetzung des Vorhabens entsprechend sichern soll. Der städtebauliche Vertrag wird dem Bau- und Umweltausschuss sowie der Ratsversammlung vor dem geplanten Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Handlungsbedarf
Die Verwaltung empfiehlt, mit dem vorhandenen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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7,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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3 MB
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7
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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8
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(wie Dokument)
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1 MB
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9
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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10
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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12
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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13
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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14
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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