Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/159
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die weitere Vorgehensweise zu „KulturL“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sportausschuss
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Entscheidung
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13.11.2024
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Erledigt
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Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
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Entscheidung
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14.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Der Bildungs-, Jugend und Sportausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die Ratsversammlung, dass Teile von KulturL in den vhs-Programmbereich „Kultur“ integriert werden.
- Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die Ratsversammlung, die Fortführung von KulturL in der als Variante 3 beschriebenen Weise umzusetzen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 5 Nr. 3 der (neuen) Zuständigkeitsordnung ist der Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss und gem. § 4 Nr. 6 der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.
2. Sachdarstellung
In der Sitzung der Ratsversammlung vom 06.05.2024 wurde beschlossen, das Format KulturL fortzusetzen. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Betrieb bis einschließlich Dezember 2024 sollten gemäß der Variante 2 der Verwaltungsvorlage VO/2024/037 durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden. Dies wurde wie beschlossen umgesetzt.
Für die Jahre 2025 und 2026 sollte die Finanzierung vorbehaltlich der Haushaltsberatungen 2025 weiterhin ermöglicht werden. Die Verwaltung wurde gebeten, Drittmittel einzuwerben und Einsparpotenziale zu prüfen.
Fördermittel konnten nicht akquiriert werden. Einsparpotenzial bietet höchstens die Option, keinerlei eigene Veranstaltungen bei KulturL mehr anzubieten, woraus sich eine Ersparnis von rund 5.000,00 € ergäbe (siehe Punkt 3, Problemdarstellung und Lösungsansatz).
Es ist eine Aufgabe aller öffentlichen Einrichtungen, kulturelle Teilhabe und Teilnahme im Sinne der UN-Menschenrechtscharta zu ermöglichen. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine auch von den Kommunen gem. Art. 13 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein obliegende Aufgabe. Die Stadt Schleswig ist im Rahmen des zentralörtlichen Systems verpflichtet, für die Stadt und die umliegenden Gemeinden für 90.000 Einwohnende kulturelle Bildungseinrichtungen vorzuhalten und erhält für diesen Zweck Schlüsselzuweisungen.
3. Problemdarstellung und Lösungsansatz
Ein im April 2024 gestellter Antrag auf Strukturförderung von soziokulturellen Initiativen (Landesförderung) wurde nicht bewilligt. Weitere Fördertöpfe beziehen sich lediglich auf Projektförderungen unter der Vorgabe, dass die Projekte noch nicht begonnen wurden. Nach dem jetzigen Modell werden für KulturL keine nennenswerten Einsparungen möglich sein, lediglich eine Streichung eigener (Kooperations-) Veranstaltungen brächte eine jährliche Ersparnis von rund 5.000,00 €.
Für die Fortsetzung der Bereitstellung eines öffentlichen Begegnungsraums wie KulturL (ca. 200 Veranstaltungen/Jahr) stehen grundsätzlich folgende Varianten zur Auswahl:
Variante 1 (VO/2024/037-1) |
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In 2025 136.400,00 € (Neuberechnung), durch die Ratsversammlung am 06.05.2024 abgelehnt. |
Variante 2 (VO/2024/037-1) |
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In 2025 84.900,00 € |
Variante 3 |
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In 2025 59.500,00 € einschl. 30.000,00 € einmalige Sachkosten |
Variante 4 |
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In 2025 3.600,00 € |
Eine Tabelle mit Berechnung der genannten Varianten ist dieser Vorlage beigefügt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen in 2025 nach Variante 3 rund 59.500,00 €, ab 2026 ab nur noch 22.000,00 € (siehe Anlage).
5. Finanzierung
Für 2025 sind im Budget Volkshochschule 55.900,00 € und im Budget Kultur und Tourismus 3.600,00 € einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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60,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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460,8 kB
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