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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/159

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bildungs-, Jugend und Sportausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die Ratsversammlung, dass Teile von KulturL in den vhs-Programmbereich „Kultur“ integriert werden.
  2. Der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss beschließt, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch die Ratsversammlung, die Fortführung von KulturL in der als Variante 3 beschriebenen Weise umzusetzen.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 5 Nr. 3 der (neuen) Zuständigkeitsordnung ist der Bildungs-, Jugend- und Sportausschuss und gem. § 4 Nr. 6 der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

In der Sitzung der Ratsversammlung vom 06.05.2024 wurde beschlossen, das Format KulturL fortzusetzen. Die notwendigen Haushaltsmittel für den Betrieb bis einschließlich Dezember 2024 sollten gemäß der Variante 2 der Verwaltungsvorlage VO/2024/037 durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden. Dies wurde wie beschlossen umgesetzt.

 

Für die Jahre 2025 und 2026 sollte die Finanzierung vorbehaltlich der Haushaltsberatungen 2025 weiterhin ermöglicht werden. Die Verwaltung wurde gebeten, Drittmittel einzuwerben und Einsparpotenziale zu prüfen.

 

Fördermittel konnten nicht akquiriert werden. Einsparpotenzial bietet höchstens die Option, keinerlei eigene Veranstaltungen bei KulturL mehr anzubieten, woraus sich eine Ersparnis von rund 5.000,00 € ergäbe (siehe Punkt 3, Problemdarstellung und Lösungsansatz).

 

Es ist eine Aufgabe aller öffentlichen Einrichtungen, kulturelle Teilhabe und Teilnahme im Sinne der UN-Menschenrechtscharta zu ermöglichen. Die Förderung von Kunst und Kultur ist eine auch von den Kommunen gem. Art. 13 Abs. 3 Landesverfassung Schleswig-Holstein obliegende Aufgabe. Die Stadt Schleswig ist im Rahmen des zentralörtlichen Systems verpflichtet, für die Stadt und die umliegenden Gemeinden für 90.000 Einwohnende kulturelle Bildungseinrichtungen vorzuhalten und erhält für diesen Zweck Schlüsselzuweisungen.

 

3. Problemdarstellung und Lösungsansatz

Ein im April 2024 gestellter Antrag auf Strukturförderung von soziokulturellen Initiativen (Landesförderung) wurde nicht bewilligt. Weitere Fördertöpfe beziehen sich lediglich auf Projektförderungen unter der Vorgabe, dass die Projekte noch nicht begonnen wurden. Nach dem jetzigen Modell werden für KulturL keine nennenswerten Einsparungen möglich sein, lediglich eine Streichung eigener (Kooperations-) Veranstaltungen brächte eine jährliche Ersparnis von rund 5.000,00 €.

 

Für die Fortsetzung der Bereitstellung eines öffentlichen Begegnungsraums wie KulturL (ca. 200 Veranstaltungen/Jahr) stehen grundsätzlich folgende Varianten zur Auswahl:

 

Variante 1 (VO/2024/037-1)

  • Bedarf im Umfang von 0,6 VZÄ - status quo (0,3 VZÄ Kulturbüro; externes Veranstaltungsmanagement 0,3 VZÄ)
  • Ladenmiete
  • Personalkosten Aufsicht
  • Öffnungszeiten wie bisher (dienstags bis freitags von 13:00 bis 18:00 Uhr, samstags 11:00 bis 16:00 Uhr, zus. Veranstaltungsbetreung)

In 2025 136.400,00 € (Neuberechnung), durch die Ratsversammlung am 06.05.2024 abgelehnt.

Variante 2 (VO/2024/037-1)

  • Wie Variante 1 (ohne zusätzliches Veranstaltungsmanagement)
  • 0,6 VZÄ Unterstützung nur intern durch Kulturbüro; Effekt: Nichtbearbeitung der weiteren Aufgaben des Kulturbüros - daher nicht vertretbar

In 2025 84.900,00 €

Variante 3

  • Zurückführung Unterstützung auf 0,3 VZÄ Kulturbüro (v. a. als Lotsin)
  • Keine Mietkosten
  • Umlenkung auf vorhandene kulturelle Bildungsorte (Stadtbücherei, Kulturwerkstatt, Stadtmuseum, vhs - hier durch Integration im vhs-Programmbereich Kultur)
  • Erhöhter Personalbedarf für hausmeisterliche Tätigkeiten in Kulturwerkstatt wegen erhöhter Nachfrage

In 2025 59.500,00 € einschl. 30.000,00 € einmalige Sachkosten

Variante 4

  • Wie Variante 3
  • Keine Integration im vhs-Programmbereich Kultur, lediglich erhöhter Hausmeisterbedarf wegen erhöhter Nachfrage Kulturwerkstatt

In 2025 3.600,00 €

 

 Eine Tabelle mit Berechnung der genannten Varianten ist dieser Vorlage beigefügt.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Es entstehen in 2025 nach Variante 3 rund 59.500,00 €, ab 2026 ab nur noch 22.000,00 € (siehe Anlage).

 

5. Finanzierung

Für 2025 sind im Budget Volkshochschule 55.900,00 € und im Budget Kultur und Tourismus 3.600,00 € einzustellen.

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Anlagen

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