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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/167

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass das Norden-Festival vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung auch nach Kürzung auf zwei Wochenenden im Jahr weiterhin über die Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen mit der Priorität „hoch“ gefördert werden soll.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Geschäftsführung des Norden-Festivals hat am 13.10.2024 (s. Schleswiger Nachrichten v. 12.10.2024 S. 10) öffentlich mitgeteilt, dass ab 2025 das Norden-Festival nur noch an zwei Wochenenden (28.08. – 07.09.2025; jeweils Donnerstag – Sonntag) in Schleswig stattfinden soll. Damit wird es nur noch acht statt zwölf Veranstaltungstage geben.

 

In dem Pressetext (ist als Anlage beigefügt) sind u. a. Gründe genannt, die Herr Pakusius in der Sitzung den Ausschussmitgliedern näher darlegen möchte. Zu einer verwaltungsseitigen Anfrage teilt er mit, dass es durchaus in den nächsten Jahren wieder ein dreiwöchiges Festival geben könnte. U. a. eine Umfrage bei rd. 800 Besucher*innen hat zu der jetzigen Entscheidung geführt. Zudem soll das finanzielle Risiko minimiert werden. 2025 soll nicht nur verkürzt werden. Das Festival soll insgesamt kompakter aber deutlich attraktiver gestaltet werden. Einzelheiten dazu werden in der Sitzung erläutert.

 

Das Festival wurde bisher von der Stadt Schleswig über die Richtlinie zur Förderung von Freiluftveranstaltungen wegen seiner landesweiten Strahlkraft mit der Priorität „hoch“ gefördert.

 

Zudem wurde 2022 ein Vertrag zwischen der Stadt Schleswig und der hejnorden GmbH unterzeichnet, in dem für die nächsten fünf Jahre (mit Option auf weitere fünf Jahre) Regelungen zur Durchführung der Veranstaltung und die Zahlung eines jährlichen Zuschusses (unter Vorbehalt der jeweiligen Haushaltsgenehmigung) für beide Seiten festgelegt wurde.

 

3. Problemdarstellung

In dem Vertrag wurde unter §1 (5) festgelegt, dass die Veranstaltung an drei Wochenenden von Ende August bis Mitte September an jeweils vier Tagen zu bestimmten Zeiten stattfinden soll.

 

4. Handlungsbedarf

Der Vertrag wäre bei einer weiteren Förderung in gleicher Weise auf zwei Wochenenden zu ändern.

 

Die Verwaltung ist ausdrücklich dafür, das Festival in gleicher Weise wie bisher zu fördern und damit für eine flexible Vertragsanpassung.

 

5. Begründung des Beschlussvorschlages

Wie oben beschrieben hat das Festival über die letzten Jahre die landesweite Strahlkraft bewiesen. Die Besucherzahlen sind stetig gewachsen. Damit hat Schleswig neben vielen anderen kulturellen Attraktionen noch eine dazugewonnen.

 

6. Finanzielle Auswirkungen

Das Festival würde wie vertraglich festgelegt weiter gefördert werden. Zusätzliche Kosten entstehen damit nicht.

 

7. Finanzierung

Die jährlichen Kosten werden in den jeweiligen Haushalt unter dem Produkt 281010 Sachkonto 5318000 eingestellt.

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Anlagen

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