Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/197
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH für das Geschäftsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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16.12.2024
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Beschlussvorschlag
a) Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht 2023 der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss mit einem Jahresüberschuss in Höhe 3.672.707,47 € festzustellen.
b) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, einen Gewinnverwendungsbeschluss dergestalt zu fassen, dass aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 3.672.707,47 € bis zum 30. Dezember 2024 ein Betrag in Höhe von 427.680,42 € (brutto) abzüglich Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (entspricht 360.000,00 € netto) an die Gesellschafterin Stadt Schleswig ausgeschüttet und der verbleibende Restbetrag in Höhe von 3.245.027,05 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt wird.
c) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.
d) Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH entsprechend des 90%-igen Anteils der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH am 30. Dezember 2024 an der Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 3.240.000,00 € zu leisten.
e) Zur Aufstockung des Eigenkapitals der Schleswiger Stadtwerke GmbH wird beschlossen, am 30. Dezember 2024 an die Schleswiger Stadtwerke GmbH eine Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe eines anteilig auf die Stadt Schleswig entfallenden Betrages von insgesamt 360.000,00 € zu leisten.
Sachverhalt
1. Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wird in der Aufsichtsratssitzung durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH wurde von MKM Menke & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Wirtschaftsprüfer wird in der Aufsichtsratssitzung am 25. November 2024 ausführlich über die Prüfung Bericht erstatten und darstellen, dass die Geschäfte ordnungsgemäß geführt worden sind.
Die gemeinsame Zielsetzung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, die Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH kapitalmäßig zu stärken, soll – wie der Aufsichtsrat bereits frühzeitig deutlich gemacht hat – weiterverfolgt werden. Eine Aufstockung der Kerngesellschaft mit Eigenkapital ist für die anstehenden Investitionen die regenerative Wärmeerzeugung und erforderlichen Netzausbau zwingend geboten, um für die Finanzierung ein entsprechendes anteiliges Eigenkapital vorzuhalten.
Der Schleswiger Stadtwerke GmbH ist es durch die vertragliche Verpflichtung, ihren gesamten Jahresüberschuss an die Schleswiger Kommunalbetriebe abzuführen, nicht möglich, aus dem Jahresergebnis Eigenkapital aufzubauen. Unter diesen Gesichtspunkten hat die Geschäftsführung den Jahresabschluss erstellt und einen Gewinnverwendungsvorschlag formuliert.
Zielsetzung sollte es aus dem Gesellschafterkreis Stadt Schleswig und Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile sein, eine Verstärkung des Eigenkapitals der Kerngesellschaft Schleswiger Stadtwerke GmbH in Höhe von 3.600.000,00 € vorzunehmen.
Aus diesem Grunde schlägt die Geschäftsführung vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 3.627.707,47 € einen Betrag in Höhe von 427.680,42 € an die Stadt Schleswig auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 3.245.027,05 € in die Gewinnrücklagen einzustellen.
Entsprechend ihres Anteils von 90 % der Schleswiger Kommunalbetriebe GmbH an der Schleswiger Stadtwerke GmbH empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, einen entsprechenden Beschluss über die Kapitalerhöhung in Höhe von 3.240.000,00 € zu fassen.
Da die Stadt Schleswig an der Schleswiger Stadtwerke GmbH mit 10 % direkt beteiligt ist, sollte der Gesellschafterin Stadt Schleswig empfohlen werden, zwecks Kapitalerhöhung der Schleswiger Stadtwerke GmbH bezüglich ihres Anteils eine Kapitalzuführung in die Bilanzposition „Kapitalrücklage“ in Höhe von 360.000,00 € durchzuführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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1.018,9 kB
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