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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2024/210

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig den der Beschlussvorlage beigefügten Letter of Intent über die Kooperation mit der Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival (SHMF) abschließt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss der Stadt Schleswig zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Zur Unterbringung des Kulturhaus-Inventars war es erforderlich, in dem Raumprogramm Lagerräume einzuplanen, deren Verortung überwiegend im Untergeschoss des Bühnenturms erfolgt ist. Einer dieser Lagerräume dient als klimatisiertes Instrumentenlager für die Instrumente des Kulturhauses und seiner Nutzergruppen – sowohl temporär für konkrete Konzerte zur Zwischenlagerung als auch für längere Zeiträume. Die Stadt Schleswig verfügt über einen Yamaha-Flügel, der zurzeit auf Schloss Gottorf temporär untergebracht ist, im Zuge der dortigen Umbauarbeiten an die Stadt zurückgegeben werden und im Kulturhaus dauerhaft verortet werden soll (vgl. Anlage Lageplan).

 

Die Stiftung Schleswig-Holstein Musik Festival beabsichtigt, einen D 274-Steinway-Flügel zu erwerben und benötigt hierzu einen dauerhaften Standort, der im Schleswiger Kulturhaus realisiert werden kann. Der anliegend vorverhandelte Letter of Intent sieht eine dauerhafte Kooperation der Stadt Schleswig und dem SHMF vor, im Rahmen derer das Kulturhaus für seine eigenen Veranstaltungen, seine Kulturnutzer sowie das SH Landestheater (SHLT) den Steinway-Flügel kostenfrei nutzen können. Im Gegenzug übernimmt die Stadt die Pflege und Wartung des Instruments.

 

Dr. Christian Kuhnt, Intendant des SHMF, wird in der Sitzung des Sozial-, Kultur- und Tourismusausschusses persönlich hierzu sowie zum Kulturhaus als neuen Veranstaltungsort des SHMF weiter ausführen.

 

3. Bewertung

Aus Sicht der Verwaltung bietet die Kooperation auf Basis des Letter of Intent für alle Beteiligten einschließlich der Kulturnutzer des Kulturhauses viele Vorteile und Chancen.

 

Die Nutzungsmöglichkeit eines hochwertigen Konzertflügels hebt die Attraktivität des Kulturhauses als Veranstaltungsort für ganz Schleswig-Holstein überregional deutlich, bietet zugleich dem SHLT weitere Entwicklungsmöglichkeiten für seine Musikkonzertplanung in Schleswig und verbreitert überdies die Möglichkeiten der eigenen Veranstaltungsprogrammatik für das Kulturhaus selbst.

 

Darüber hinaus positioniert sich die Stadt Schleswig als verlässlicher Partnerstandort des SHMF – der Kulturmarke Schleswig-Holsteins mit internationalen Rénommée und nimmt hierdurch indirekt daran teil.

 

Die Kooperation stärkt das Image der Stadt Schleswig als Kulturstadt, verbreitert die Entwicklungsmöglichkeiten des Kulturhauses in seiner Programmplanung und steigert dessen Attraktivität für alle Kultur-Nutzergruppen sowie dritter Konzertveranstalter.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen des zukünftigen Eigebetriebs: reguläre Pflege und Wartungskosten eines Konzertflügels bei gleichzeitiger Ersparnis der Anschaffungskosten für einen hochwertigen Konzertflügel.

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Anlagen

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