Mitteilung öffentlich - VO/2025/005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Städtebauförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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11.02.2025
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 der Zuständigkeitsordnung werden städtebauliche Planungen im Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss behandelt.
2. Anlass
Aufgrund der Nachfragen in den Haushaltsberatungen im November 2024 folgt hiermit eine Darstellung der bisherigen Ausgaben und der Auswirkungen, die aus einem Ausstieg aus der Städtebauförderung resultieren.
3. Sachdarstellung
Bisherige Ausgaben:
- Innenstadtsanierung: 7,03 Mio. €
- Sanierung St. Jürgen: 355 T€
Einschätzung zu den (finanziellen) Konsequenzen bei einem Ausstieg aus der Städtebauförderung:
Für die Gesamtmaßnahme St. Jürgen ist aufgrund des frühen Stadiums der Sanierung mit einer Erstattung der kompletten Bundes- und Landesanteile (2/3) der ausgegebenen Städtebauförderungsmittel und der anstehenden Ausgaben für noch nicht abgerechnete Leistungen (ca. 240 T€) aus städtischen Mitteln zu rechnen. Hinzu kommen mögliche Schadenersatzansprüche vertraglich gebundener Auftragnehmer, deren zukünftig anfallende Leistungen gekündigt werden würden.
Bei der Innenstadtsanierung (Gesamtmaßnahme Stadtumbau) sind verschiedene Szenarien denkbar. In der Minimalvariante ist gesichert davon auszugehen, dass die Stadt die Grundstücke Stadtweg 66-70 (Vermarktungsflächen (ca. 3.000 qm) und geplante Platzflächen (ca. 1.000 qm)) mit städtischen Haushaltsmitteln aus dem Sanierungssondervermögen in das städtische Liegenschaftsvermögen übernehmen muss (ca. 1,9 Mio. €). Ebenso ist davon auszugehen, dass die Bundes- und Landesanteile (2/3) der Ausgaben für laufende Projekte (bereits angefallene Kosten sowie Kosten für aktuell noch nicht abgerechnete Leistungen, v.a. für die Planung der Erschließungsanlagen) (ca. 675 T€) aus städtischen Mitteln zu erstatten sind.
Eine Rückforderung der Bundes- und Landesanteile (2/3) für sämtliche eingesetzten Städtebauförderungsmittel (bereits angefallene Kosten sowie Kosten für noch nicht abgerechnete Leistungen) ist als Maximalvariante aber auch nicht auszuschließen. Der Erstattungsbetrag würde dann ca. 4,4 Mio. € betragen.
Hinzu kommen bei beiden Varianten für die Innenstadt ebenfalls mögliche Schadenersatzansprüche vertraglich gebundener Auftragnehmer, deren zukünftig anfallende Leistungen gekündigt werden würden, sowie bei der Innenstadtsanierung auch Verzugs- bzw. Zweckentfremdungszinsen für die Bundes- und Landesanteile (2/3) (ca. 550 T€) der im Sondervermögen vorhandenen und noch nicht verausgabten Städtebauförderungsmittel. Bei der Gesamtmaßnahme St. Jürgen fallen für den letzten Posten keine relevanten Beträge an.
Die größte finanzielle Konsequenz ist allerdings an anderer Stelle zu sehen. Die in den Vorbereitenden Untersuchungen für die Sanierungsgebiete festgestellten Mängel und Missstände sind keine überhöht skizzierten Drohkulissen, die den Zugang zu Fördermitteln ermöglichen sollen, sondern reale Problemlagen, welche die Eigentümer*innen, Anwohner*innen, Gewerbetreibende und sonstige Betroffene in der Innenstadt und St. Jürgen täglich erleben. Bei einem Ausstieg aus der Städtebauförderung sind diese Problemlagen und Herausforderungen weiterhin vorhanden, bloß dass die Stadt sich diesen ohne die Unterstützung von weiterhin attraktiven Fördermitteln (Förderquote bis zu 66% in der Städtebauförderung) stellen müsste. Denn der Anteil des Landes und des Bundes (je ein Drittel) sowie die Einnahmen aus der Erhebung von Ausgleichsbeiträgen stehen dann nicht mehr zur Verfügung.
Einschätzung zu den regional-wirtschaftlichen Konsequenzen bei einem Ausstieg aus der Städtebauförderung:
Eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) durchgeführte und 2024 veröffentlichte Studie weist nach, dass eine Million Euro Fördermittel der Städtebauförderung weitere öffentliche und private Folgeinvestitionen in Höhe von 6,9 Mio. Euro auslösen. Diese sogenannten Anstoß- und Bündelungseffekte beruhen auf der Analyse von 59 laufenden Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung.
Die Studie des BBSR aus 2024 bestätigt die Ergebnisse vorangegangener Studien mit gleichem Untersuchungsgegenstand aus den Jahren 2011 und 2015.
Zudem ergab die Untersuchung des BBSR aus 2024, dass vor Ort ansässige Unternehmen, Handwerksbetriebe und Planungsbüros besonders von der Städtebauförderung profitieren. 71 Prozent der investierten Finanzmittel flossen demnach an Unternehmen und Leistungserbringer in der Kommune und der Region. 38 Prozent entfielen auf Hoch- und Tiefbauunternehmen und 22 Prozent auf Handwerksbetriebe. Es folgen Architektur- und Ingenieurbüros sowie sonstige Dienstleistungsbetriebe (18 Prozent).
Durch einen Ausstieg aus der Städtebauförderung und eine Beendigung der laufenden und geplanten Maßnahmen würde die Stadt Schleswig auf diese positiven Anstoß- und Bündelungseffekte für die regionale Wirtschaft verzichten.
