Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/019
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufhebungssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig für die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich als im Zusammenhang bebauter Ortstteil (Innenbereichssatzung Anettenhöh)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.03.2025
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Bereit
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
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Die Ratsversammlung beschließt eine Satzung zur Aufhebung der Satzung vom 05.10.1992 für die Festlegung eines bebauten Bereiches im Außenbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Innenbereichssatzung Anettenhöh) auf Grundlage des als Anlage anliegenden Entwurfs.
- Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebaurechtliche Satzungen und über Satzungen nach dem Planungsrecht vor.
2. Sachdarstellung
Die Innenbereichsatzung für den Bereich „Anettenhöh“ (siehe beigefügten Lageplan) wurde am 05.10.1992 erlassen, um einen ausgewählten Bereich im Außenbereich als im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB festzulegen. Diese Festlegung hat zur Folge, dass Grundstücke außerhalb dieses definierten Bereiches automatisch als Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB eingestuft werden. Zu den betroffenen Grundstücken gehören auch bereits vor Jahren rechtmäßig errichtete Gebäude, welche aufgrund der Satzung derzeit im Außenbereich liegen. Dies bedeutet, dass zukünftige Bauvorhaben auf diesen Grundstücken nach § 35 BauGB zu beurteilen sind. Eine bauliche Entwicklung ist nur eingeschränkt möglich und mit erheblichen rechtlichen Hürden verbunden.
In den vergangenen Jahren hat sich das Gebiet durch neue Bebauungen und Nutzungsänderungen trotz dieser Hürden begrenzt weiterentwickelt. Der Zweck, der zum Erlass der Innenbereichssatzung geführt hat, ist nach eingehender rechtlicher Bewertung aus heutiger Sicht nicht mehr gegeben.
Nach der Aufhebung der Innenbereichsatzung muss der Bereich planungsrechtlich neu bewertet werden. Verwaltungsintern ist diese Bewertung bereits erfolgt. Der Bereich Anettenhöh wird nach Aufhebung der Satzung nach § 34 BauGB eingeordnet. Es handelt sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil. Durch die Neubewertung ist in diesem Bereich nach der Aufhebung der Satzung eine weitere bauliche Entwicklung im Rahmen des § 34 BauGB möglich.
3. Finanzierung
Der Beschluss der Aufhebungssatzung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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