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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/024

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass ein Parkleitsystem für den Bereich „Innenstadt“ im Rahmen eines Ausschreibungsverfahren eingeführt wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig entscheidet der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss (BKU) über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen.

 

2. Sachdarstellung

Im Rahmen der Innenstadtsanierung hinsichtlich der Neugestaltung des Parkhausquartiers ist ein Abbruch des Parkhauses geplant. Durch die Realisation dessen, folgt im Bereich der Innenstadt eine erhebliche Kapazitätseinschränkung der Parkmöglichkeiten. Da die Innenstadt trotz dessen in seiner Funktion als attraktiver Mittelpunkt der Region gestärkt werden soll und dies die Leichtigkeit und Bequemlichkeit des Parksuchverkehrs initiiert, plant der Straßenbaulastträger etwaige Alternativen, um der Funktionalität während der Bauphase gerecht zu werden.

 

3. Lösungsmöglichkeiten

Hinsichtlich dessen ist ein Parkleitsystem geplant worden, um den Parksuchverkehr, insbesondere während des Wegfalles des Parkhauses, zu reduzieren. Das Parkleitsystem definiert sich über eine entsprechende Beschilderung und digitale Anzeigetafeln, welche Fahrzeugführer*innen frühzeitig sowohl auf das generelle Vorhandensein einer Parkmöglichkeit, als auch auf die in dem individuellen Moment der Parkplatzsuche gegebene Auslastung dieses Parkplatzes hinweist. Inkludiert werden hierbei auch private Parkplätze, welche durch die Öffentlichkeit genutzt werden können. Durch die frühzeitige Information, insbesondere auch für Tourist*innen, über die Parkmöglichkeiten, sowie die entsprechende Lenkung dorthin sorgt für eine Erleichterung und Erhöhung der Leichtigkeit hinsichtlich des Parksuchverkehrs.

 

Ebenfalls förderlich ist das Parkleitsystem im Allgemeinen, um die Parkraumgestaltung zu optimieren und zukunftsfähig zu planen und umzusetzen. Daher ist das Parkleitsystem ausbaufähig und über das Stadtgebiet realisierbar.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für das Parkleitsystem im Bereich der „Innenstadt“ belaufen sich auf insgesamt 402.000,00 Euro. Dabei handelt es sich um Baukosten von 385.000,00 Euro und um 17.000,00 Euro Baunebenkosten. Die Kosten sind im Haushalt für das Jahr 2025 eingestellt.

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Anlagen

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