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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/022

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, welche der beiden in der Beschlussvorlage aufgezeigten Umsetzungsvarianten für Kunst am Bau beim Kulturhaus zum Tragen kommen wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss zuständig.

 

 

2. Sachdarstellung

In seiner Sitzung am 09.11.2023 hat der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss beschlossen, dass im Rahmen des Bauvorhabens Kulturhaus Kunst am Bau umgesetzt wird und dies durch Spenden zu finanzieren ist (VO/2023/176). Ein konkret berechnetes Volumen für die Umsetzung von Kunst am Bau lag der seinerzeitigen Beschlusslage nicht zugrunde.

 

Aufgrund der Bundesförderung ist gemäß Förderbescheid der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) vom 16.07.2024 bei der Umsetzung von Kunst am Bau der Leitfaden zu Kunst am Bau des Bundes zu beachten. Danach ist bei Kunst am Bau ein Wettbewerb mit Wettbewerbsbetreuung durchzuführen. Der BKM-Förderbescheid weist hierzu eine Rechengröße von 250 T€ aus mit dem Hinweis, dass die Stadt anstrebe, Kunst am Bau zu realisieren.

 

Für die Einwerbung von Spenden für das Bauvorhaben hat sich der Förderverein Kulturhaus e.V. eingebracht. Die Gründungsmitglieder haben sich erklärt, bis 2026 ein Finanzierungsvolumen von in der Summe 640 T€ aufzubringen, von denen zwischenzeitlich bereits 370 T€ auf das Vereinskonto eingezahlt worden sind.

 

Das Spendenaufkommen ist gemäß Satzungszweck des Fördervereins sowohl für das Bauvorhaben selbst als auch für das Inventar des Kulturhauses zur Gewährleistung seiner Funktionstüchtigkeit zu verwenden. Im Rahmen der Fortschreibung des Kosten- und Finanzierungsplans für das Bauvorhaben konnte in Abstimmung mit dem Vorstand des Fördervereins das für das Bauvorhaben urspr. avisierte Spendenziel von 350 T€ auf 500 T€ erhöht werden. Das darüber hinaus erzielbare Spendenvolumen wird daher vorrangig für die Inventarausstattung benötigt.

 

Mit Beschluss der Ratsversammlung am 07.10.2024 hat die Stadt erklärt, die mit dem Bauvorhaben verbundenen weiteren Kosten zu tragen und damit die Ausfinanziertheit gegenüber den Drittmittelgebern dokumentiert (VO/2024/128). Da gem. RZBau Kunst am Bau als Teil der Baumaßnahme gilt, betrifft dieser Beschluss auch die hiermit verbundenen Kosten.

 

Aufgrund der gestiegenen Baukosten hat die Verwaltung mit der BKM am 21.01.2025 im Rahmen einer Abstimmungs-Viko die Möglichkeit erörtert, zur Kosteneinsparung auf Kunst am Bau zu verzichten (Variante A). Dies ist dem Grunde nach möglich, bedarf jedoch der vorherigen Antragstellung der Stadt bei der BKM - im Ergebnis allerdings mit offenem Ergebnis und mit dem Hinweis, dass dies ggf. zu einer Kürzung des BKM-Zuschusses führen könnte. Der mit der Prüfung verbundene Prüf- und Zeitaufwand der BKM konnte überdies nicht benannt werden.

 

Parallel dazu hat die Verwaltung sich über ein mögliches - schlankes - Wettbewerbsverfahren und den damit verbundenen Kosten- und Zeitaufwand bei der Architekten- und Ingenieurkammer SH (aik) und dem BBK-Landesverband SH in der 8. KW beraten lassen. Danach ließe sich der für das Wettbewerbsverfahren bislang als Rechengröße gesetzte Kostenaufwand von 250 T€ um 70 - 75 T€ auf 175 - 180 T€ absenken (Variante B - vgl. Anlage). Aufgrund der im Zuwendungsbescheid der BKM gemachten Verfahrensauflage, Kunst am Bau im Rahmen eines Wettbewerbs zu realisieren, wäre eine Auftragskunst oder eine Studienarbeit einer Kunsthochschule keine geeignete Wettbewerbsart und daher im Zuge des Sanierungsumbaus fördertechnisch unzulässig.

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

Der Verzicht auf Kunst am Bau bietet bei ggf. gleichzeitiger BKM-Zuschusskürzung keine gesicherte Gesamtkostenreduzierung. Die Dauer dieser Prüfung würde die aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung anstehenden Nachtragsprüfung der GMSH desweiteren weiter verzögern, was wiederum zu einer deutlichen Verzögerung des Drittmittelzuflusses von Bund und Land führen und auf die Liquiditätsplanung der Stadt deutliche Auswirkungen haben würde.

 

Es besteht zum jetzigen Zeitpunkt Entscheidungsbedarf über die Umsetzung von Kunst am Bau, weil für die aktuelle anstehende Nachtragsprüfung der GMSH (s.o.) das Gesamtkostenvolumen und deren Inhalte klargestellt werden muss (Variante A: Verzicht oder Variante B: Beibehaltung von KaB mit reduziertem Ansatz).

 

In Abwägung beider Möglichkeiten erscheint die Umsetzungsvariante B, Kunst am Bau mit einem um 70 - 75 T€ reduzierten Kostenansatz umzusetzen, vorzugswürdig. Insbesondere der Aspekt, dass bei einem Verzicht von Kunst am Bau die BKM-Fördermittel in heute unbekannter Höhe gekürzt werden könnten, stellt in Frage, ob mit dem Verzicht auf Kunst am Bau am Ende eine effektive Kosteneinsparung erreicht werden kann.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Bei Umsetzung von Variante B würde eine Kostenreduzierung um 70 - 75 T€ erfolgen. Das Volumen einer effektiven Kostenersparnis bei Verzicht auf KaB (Variante A) ist aus den vorgenannten Gründen unklar.

 

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Anlagen

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