Beschlussvorlage öffentlich - VO/2025/023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage zum Umfassungsweg des Stadtmuseums
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
13.03.2025
|
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Sozial-, Kultur- und Tourismusausschuss der Stadt Schleswig zuständig.
2. Sachdarstellung
Anlass:
Bezugnehmend auf den Änderungsantrag der CDU zur Projektliste hat die Ratsversammlung den o.g. Punkt in den BKU verwiesen.
Im BKU wurde am 12.11.2024 über die Streichung dieser Maßnahme aus der Prioritätenliste beraten. Der Fachbereichsleiter III sicherte zu, einen Planungsbeschluss und einen Baubeschluss herbei zu führen. Eine explizite Herbeiführung eines Beschusses erfolgte hierzu nicht. Das Budget 42 beinhaltet diese Maßnahme und wurde als Empfehlung für die Haushaltsentwürfe beschlossen.
In der Ratsversammlung berichtete der Leiter des FB I hierzu, dass ein Beschluss bezüglich des Umfassungsweges im BKU vertagt wurde, da ein gesonderter Vorschlag des Fachbereichs Bau unterbreitet werden wird und der Politik dann wieder vorgelegt wird.
Mit dieser Vorlage legt die Verwaltung einen Beschlussvorschlag zur Einleitung eines Planungsbeschlusses vor.
Hintergrund:
Bereits seit 2018 werden im Zuge der barrierefreien Umgestaltung des Stadtmuseums als Teil der Weiterentwicklung zu einem modernen, weltoffenen und bedingt barrierefreien Bürgermuseum Planungen angestrengt, um hier die Situation für die Besucher zu verbessern. Diese Planungen wurden nach Vorlage der ersten Ergebnisse der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gestoppt. In dieser Planung enthalten sind auch Schnittstellenplanungen für die Erweiterung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit die Gebäude betreffend (Bsp. für die Benutzung mit Rollstühlen verfahrbare Stufenanlagen oder eine Fugenverfüllung durch eine versickerungsfähigen Dichtmasse etc.).
Unabhängig davon sei es nach Auskunft des Fachdienstes Kultur und Tourismus zu Unfällen auf den Wegen gekommen, wodurch die Verkehrssicherheit nicht gegeben sei.
Dies wurde auch im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen nach Arbeitsschutzgesetz bestätigt.
Auch mussten an den Grundleitungen bereits Reparaturen durchgeführt werden (s. Foto).
Insofern besteht zur Sicherstellung der Betreiberpflichten Sanierungsbedarf.
Gleichzeitig bietet sich im Zuge der notwendigen Bauarbeiten die Herstellung Barrierefreiheit/ zumindest der bedingten Barrierefreiheit an, die nach wie vor nicht in ausreichendem Maße gegeben ist.
Das auf Fuge gelegte rund 420 m² umfassende Kopfsteinpflaster soll dafür mit dem vorhandenen Material enger verlegt werden, so dass die Begeh- und Befahrbarkeit durch die deutliche Reduzierung der großen Fugenanteile erheblich verbessert wird. Abstimmungen mit dem zu beteiligenden Denkmalschutz haben bereits stattgefunden, müssen für die Detailplanungen aber noch vertieft werden.
Des Weiteren besteht seitens der Stadtwerke die Notwendigkeit, die im südlichen Hofgebäude untergebrachte Trafostation hinsichtlich der Betriebssicherheit und des Brandschutzes zu ertüchtigen. Hier ist angedacht, aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus eine neue Trafostation auf dem westlichen Bereich der vorhandenen Stellplätze unterzubringen.
Da mit einer Neuverlegung des Pflasters und der Grundleitungssanierung in Teilen auch die Stromleitungstrassen berührt sind, wurde die Terminierung einzuleitender Maßnahmen bereits mit den Stadtwerken im Groben abgestimmt. Auf diese Weise sollen doppelte Eingriffe in den Boden verhindert werden.
Im Bereich des Palais- Eingangs soll die Wegelage (s. Lageplan) wie gehabt bestehen bleiben. Im hinteren Bereich soll diese bereits an die ggf. später auszuweitenden Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zur Verbesserung der Rettungswegesituation (2. Rettungsweg) angepasst werden, so dass auch hier ein späteres Nachbessern, das zusätzliche Kosten verursachen würde, vermieden wird.
Alle Modernisierungen stehen somit im Einklang mit den im Nov./ Dez. 2016 im Kulturausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Stadtmuseums (Beschluss 16.11.2016/ 12.12.2016) sowie auch im Einklang mit dem damals vorgestellten Museumsprofil: lebendige Stadtgeschichte, hochklassige Fotoausstellungen und Teddybärsammlung Reichstein.
3. Bewertung
Aus Sicht der Verwaltung bietet die Möglichkeit der Zusammenfassung verschiedener notwendiger Maßnahmen zur Betriebssicherheit des Stadtmuseums eine einmalige Chance, Kostensynergien zu erzeugen, da der Aufwand in Einzelmaßnahmen nicht nur den Betrieb des Museums beeinträchtigen, sondern auch unnötige Mehrkosten in der Gesamtbetrachtung erzeugen würde.
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die Haushaltsjahre sind in dem PSK 0900095 7851031 im Rahmen der aktuellen Prioritätensetzung zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme aktuell folgende Mittel eingeplant:
Haushaltsjahr |
2025 (EUR) |
2026 (EUR) |
2027 (EUR) |
Bemerkungen |
Planung und Umsetzung |
350.000,- |
|
|
Die avisierten Kosten wurden im Zuge einer älteren Markterkundung plausibilisiert und bereits teilweise mit Preissteigerungen hochgerechnet. |
Umsetzung |
|
667.100,- |
|
|
Restzahlungen |
|
|
25.000,- |
|
Gesamt |
1.042.000,- |
|
Darin nicht enthalten sind weitere Planungsleistungen bis zum Abschluss der Maßnahme.
Auch die Ergänzung der Entwurfsplanung zur Plausibilisierung und ggf. Reduzierung der Gesamtkosten ist nicht enthalten. Letztere würde nach aktueller Beschlussfassung als Grundlage für die weitere Beschlussfassung mit ca. 20.000 Euro zu Buche schlagen.
Hinsichtlich der Betriebskosten wird die Maßnahme als neutral bewertet.
Die Ergebnisse der Erweiterung zur LHP 3 werden nach Abschluss dem BKU zur weiteren Beratung vorgelegt.
